Wenn ein BU-Leistungsfall eintritt, sind die richtigen Schritte entscheidend für eine erfolgreiche Leistungszahlung durch den Versicherer. Fehler bei der Antragstellung oder unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Leistungsantrags führen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der BU-Leistungsantrag sollte frühzeitig gestellt werden, da die Rente erst ab dem Zeitpunkt des Antrags und nicht rückwirkend ausgezahlt wird
  • Ärztliche Atteste und Gutachten müssen die Berufsunfähigkeit klar und vollständig belegen, bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit (konkrete Berufsbezeichnung)
  • Versicherungsgesellschaften haben das Recht, eigene Gutachter einzusetzen, weshalb eine unabhängige rechtliche Begleitung empfohlen wird

Ausführliche Antwort

Im BU-Leistungsfall muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer mitteilen, dass eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Der Versicherer sendet daraufhin Formulare für die Leistungsantragstellung. Diese enthalten unter anderem: eine detaillierte Beschreibung der zuletzt ausgeübten ärztlichen Tätigkeit (Fachrichtung, typische Tätigkeiten, zeitlicher Umfang einzelner Tätigkeitsbereiche), Angaben zu Diagnosen und behandelnden Ärzten sowie Auskunft über den aktuellen Gesundheitszustand und eventuelle Weiterarbeit.

Die Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ist der kritischste Teil: Der Versicherer prüft, ob der Arzt zu mindestens 50 Prozent seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeiten nicht mehr in der Lage ist. Bei Ärzten, die operativ tätig waren (Chirurgen, Gynäkologen), genügt oft eine Erkrankung, die das Operieren unmöglich macht. Bei beratend tätigen Ärzten ist die Hürde für BU höher. Die genaue Tätigkeitsbeschreibung sollte gemeinsam mit einem BU-erfahrenen Rechtsanwalt oder Versicherungsberater erarbeitet werden.

Häufige Fallstricke sind: zu ungenaue Tätigkeitsbeschreibungen, die dem Versicherer Spielraum für Ablehnungen geben, fehlende oder unvollständige ärztliche Atteste sowie eine zu späte Antragsstellung. Im Streitfall haben Gerichte in ständiger Rechtsprechung (BGH-Urteile zur BU-Leistungspflicht) entschieden, dass der Versicherer die Beweislast für das Nichtvorliegen der BU trägt, wenn der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit plausibel dargelegt hat.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Im BU-Leistungsfall sollten Ärzte die Kommunikation mit dem Versicherer nicht allein führen. Ärzteversichert unterstützt Ärzte dabei, im Leistungsfall die richtigen Unterlagen zusammenzustellen, den Antrag korrekt zu formulieren und einen spezialisierten Rechtsanwalt für BU-Recht einzuschalten, wenn der Versicherer die Leistung verzögert oder ablehnt.

Quellen und weiterführende Informationen

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