Ein Chefarzt-Vertrag ist ein komplexes Vertragswerk, das Grundgehalt, Nebenverdienste, Liquidationsrecht, Dienstaufgaben und Haftungsregelungen umfasst. Eine fehlerhafte Vertragsgestaltung kann erhebliche finanzielle Nachteile haben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Liquidationsrecht für privatärztliche Behandlungen ist der wichtigste finanzielle Vertragsbestandteil
  • Haftungsklauseln und Regressregelungen genau prüfen
  • Wettbewerbsverbote nach Vertragsende können die Karriere einschränken

Ausführliche Antwort

Der Chefarzt-Vertrag unterscheidet sich fundamental vom Standard-Arbeitsvertrag nach TV-Ärzte. Das Liquidationsrecht für die privatärztliche Behandlung (§ 17 Abs. 3 KHEntgG) ist häufig der entscheidende finanzielle Vorteil: Chefärzte dürfen Privatpatienten direkt nach GOÄ abrechnen und einen erheblichen Teil der Einnahmen behalten, nachdem sie eine Abgabe an das Krankenhaus (sog. Liqidationsabgabe oder Nutzungsentgelt) geleistet haben. Diese Abgabe liegt typischerweise bei 20 bis 40 Prozent der Liquidationserlöse.

Wichtige Vertragspunkte sind: Umfang der Chefarztpflichten (eigene Operationspflicht, Bereitschaftsdienste, Lehrverpflichtungen), Regelungen zur Vertretung, Budgetverantwortung für die Abteilung, Genehmigungen für Nebentätigkeiten (Gutachten, Vorträge, Industrie-Kooperationen) und die Laufzeit sowie Kündigungsregelungen.

Haftungsregelungen im Chefarzt-Vertrag sollten auf Deckungsumfang der Klinikkonstellation geprüft werden: Ist die Liquidationstätigkeit separat oder in die Betriebshaftpflicht der Klinik eingeschlossen? Wettbewerbsverbote nach Beendigung des Vertrages können die freie Praxisgründung oder den Wechsel zu einer benachbarten Klinik für ein bis zwei Jahre einschränken.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten einen Chefarzt-Vertrag vor Unterzeichnung durch einen auf Arztrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Ärzteversichert berät parallel zu Fragen des Versicherungsschutzes: Welche Berufshaftpflicht ist für die Chefarzt-Tätigkeit notwendig und welche Lücken lässt die Klinikpolice?

Quellen und weiterführende Informationen

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