Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability) schützt Geschäftsführer und leitende Entscheidungsträger vor persönlicher Haftung für Fehler, die sie in ihrer Managementfunktion begehen. Für Ärzte, die eine GmbH oder eine Gemeinschaftspraxis mit formalem Managementmandat führen, ist diese Versicherung relevant.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ärzte, die als Geschäftsführer eines MVZ oder einer Arzt-GmbH tätig sind, haften persönlich für Managemententscheidungen und benötigen eine D&O-Versicherung
  • Einzelpraxen als Einzelunternehmen oder GbR benötigen keine klassische D&O, da keine juristische Personentrennung besteht
  • D&O-Deckungssummen sollten bei mittelgroßen Praxen mindestens 1 bis 2 Millionen Euro betragen

Ausführliche Antwort

Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer MVZ-GmbH oder einer Praxis-GmbH haftet man nach § 43 GmbHG persönlich für Pflichtverletzungen. Das umfasst fehlerhafte Personalentscheidungen, unterlassene Compliance-Maßnahmen, fehlerhafte Steuerplanung oder Verstöße gegen Datenschutzgesetze. Wenn die Gesellschaft insolvent wird und Gläubiger Schadensersatz fordern, kann die persönliche Haftung des Geschäftsführers existenzbedrohend sein.

Die D&O-Versicherung übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung und eventuelle Schadensersatzzahlungen. Typische versicherte Schadensereignisse sind: Entlassungsklagen von Mitarbeitenden, Forderungen von Gesellschaftern, Ansprüche aus fehlerhafter Abrechnung oder behördliche Bußgelder. Nicht versichert sind bewusste Pflichtverletzungen und vorsätzliche Schädigungen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

D&O und Berufshaftpflicht ergänzen sich, überschneiden sich aber nicht. Die Berufshaftpflicht deckt medizinische Behandlungsfehler, die D&O deckt Managementfehler. Ärzteversichert prüft, ob das gesamte Haftungsportfolio eines Praxisinhabers vollständig abgedeckt ist.

Quellen und weiterführende Informationen

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