Die Dienstunfähigkeitsklausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beamte und Soldaten relevant, nicht für angestellte oder niedergelassene Ärzte. Ärzte sind nicht beamtenrechtlich dienstunfähig, sondern berufsunfähig im versicherungsrechtlichen Sinne. Wer einen BU-Vertrag mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließt, sollte die genaue Bedeutung dieser Klausel kennen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Dienstunfähigkeitsklausel gilt nur für Beamte und Soldaten, nicht für angestellte oder niedergelassene Ärzte
  • Für Ärzte im öffentlichen Dienst (z.B. Beamtenärzte) kann die Klausel relevant sein
  • Entscheidend für Ärzte ist die echte BU-Definition ohne abstrakte Verweisung und mit Arztanerkenntnisklausel

Ausführliche Antwort

Die Dienstunfähigkeitsklausel erweitert den Leistungsfall einer BU-Versicherung: Bei Beamten gilt die BU-Rente als fällig, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit förmlich feststellt, unabhängig von der versicherungsrechtlichen Berufsunfähigkeitsquote von 50 Prozent. Für die meisten Ärzte ist diese Klausel irrelevant, da sie keine Beamten sind.

Ausnahme bilden Ärzte im Beamtenverhältnis, also beispielsweise Professoren an staatlichen Universitäten, Amtsärzte in Gesundheitsämtern oder Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, die verbeamtet sind. Diese Ärzte profitieren davon, wenn ihr BU-Tarif eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält, weil die dienstärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit dann ohne erneute Prüfung zur BU-Leistung führt.

Für alle anderen Ärzte ist stattdessen die präzise Definition des Berufsunfähigkeitsbegriffs entscheidend: Der Tarif sollte ohne abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten formuliert sein, eine Leistung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit vorsehen und idealerweise eine Arztanerkenntnisklausel enthalten, bei der das Attest des behandelnden Arztes als Nachweis der BU ausreicht.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte, die einen neuen BU-Vertrag abschließen oder ihren bestehenden Vertrag überprüfen lassen möchten, sollten das Kleingedruckte zur BU-Definition sorgfältig lesen. Ärzteversichert analysiert bestehende BU-Verträge auf Klauselqualität und empfiehlt, wenn nötig, einen Wechsel in einen moderneren Tarif.

Quellen und weiterführende Informationen

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