Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von 2019 hat die Verschreibbarkeit von Gesundheits-Apps (DiGA) auf Kassenkosten eingeführt und die digitale Infrastruktur in Arztpraxen weiterentwickelt. Ärzte müssen die Regelungen kennen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Seit dem DVG können Ärzte und Psychotherapeuten zugelassene Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Kassenkosten verordnen.
- Praxen sind nach DVG verpflichtet, an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen. Bei Verweigerung drohen Honorarkürzungen.
- Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde durch das DVG weiterentwickelt und ist seit 2021 für alle GKV-Versicherten verpflichtend angeboten.
Ausführliche Antwort
Das DVG hat den rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens erheblich erweitert. Für Ärzte besonders relevant: DiGA-Verordnungen erfolgen über spezifische EBM-Positionen und werden wie Medikamente auf Rezept ausgestellt. Ärzte müssen keine technischen Details kennen, aber die zugelassenen DiGA im DiGA-Verzeichnis des BfArM abrufen können.
Die TI-Verpflichtung ist seit 2019 mit Sanktionen bewehrt: Praxen, die nicht vollständig an die TI angeschlossen sind, erhalten eine Kürzung der Vergütung von 1 Prozent (später auf 2,5 Prozent erhöht). Vollständige TI-Anbindung umfasst Konnektor, eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) und SMC-B-Karte.
Die ePA ist für Ärzte relevant, weil sie verpflichtet sind, Behandlungsdaten auf Patientenwunsch in die ePA einzutragen. Seit Anfang 2025 erhalten alle GKV-Versicherten automatisch eine ePA (Opt-out-Modell). Das bedeutet: Praxissoftware muss ePA-fähig sein und Mitarbeiter müssen geschult werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, die zunehmende Digitalisierung durch eine aktuelle Cyberversicherung zu begleiten. Mit mehr digitalen Schnittstellen wächst das Angriffspotenzial für Hackerangriffe und Datenpannen. Eine Praxis ohne Cyberversicherung ist heute nicht mehr vollständig abgesichert.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium – Digitale-Versorgung-Gesetz
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – TI und DVG
- GKV Spitzenverband – ePA und DiGA
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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