Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat seit 2023 die Papierkrankmeldung für Kassenpatienten vollständig abgelöst. Ärzte müssen die eAU korrekt ausstellen, übermitteln und dokumentieren, da Fehler zu Abrechnungsproblemen und haftungsrechtlichen Fragen führen können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ärzte müssen die eAU über die Telematikinfrastruktur (TI) direkt an die Krankenkasse übermitteln
  • Kassenpatienten erhalten keine Papierbescheinigung mehr für den Arbeitgeber; Arbeitgeber rufen die Daten selbst bei der Kasse ab
  • Für Privatpatienten gilt die eAU nicht; hier wird weiterhin eine Bescheinigung auf Papier ausgestellt

Ausführliche Antwort

Die eAU ist seit dem 1. Januar 2023 für alle Vertragsärzte verpflichtend und funktioniert wie folgt: Der Arzt erfasst die Arbeitsunfähigkeit im Praxisverwaltungssystem und übermittelt sie elektronisch und signiert an die zuständige Krankenkasse. Der Patient erhält weiterhin einen Ausdruck für seine Unterlagen ("gelber Schein"), muss diesen aber nicht mehr an den Arbeitgeber weitergeben. Arbeitgeber fragen die Daten direkt bei der Krankenkasse ab.

Für Ärzte sind folgende Aspekte wichtig: Erstens muss die TI-Anbindung für die eAU-Übermittlung stabil und aktuell sein; technische Ausfälle müssen dokumentiert und ggf. durch Papier-Fallback abgefangen werden. Zweitens sind Folgebescheinigungen und rückwirkende Bescheinigungen (maximal ein Tag rückwirkend) genau wie bisher möglich, aber die eAU muss innerhalb von 24 Stunden übermittelt werden. Drittens kann bei Telefonkonsultationen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine eAU ohne persönliche Untersuchung ausgestellt werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten sicherstellen, dass ihr Praxisverwaltungssystem die eAU-Funktion vollständig unterstützt. Ärzteversichert empfiehlt außerdem eine Cyber-Versicherung, die auch Ausfälle der TI-Anbindung und damit verbundene Haftungsrisiken abdeckt.

Quellen und weiterführende Informationen

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