Der Schritt aus der Klinik in die Selbstständigkeit als niedergelassener Arzt ist einer der bedeutendsten Karriereschritte, mit erheblichen finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Konsequenzen. Wer frühzeitig plant, vermeidet teure Fehler und schafft eine solide Grundlage für die eigene Praxis.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Praxisgründungskosten variieren stark: Neugründung kostet 150.000 bis 400.000 Euro, Übernahme oft 80.000 bis 250.000 Euro
  • KV-Zulassung beantragen, bevor die Klinikstelle endet, da der Prozess 3 bis 6 Monate dauern kann
  • Versicherungspaket für Niedergelassene umfasst mindestens Berufshaftpflicht, Praxisinhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Ausführliche Antwort

Die Existenzgründung nach der Klinik beginnt mit der Entscheidung: Neugründung, Übernahme oder BAG-Eintritt. Eine Neugründung bietet maximale Gestaltungsfreiheit, erfordert aber Investitionen von 150.000 bis 400.000 Euro für Ausstattung, Umbau und erste Betriebsmonate ohne stabilen Umsatz. Die Übernahme einer bestehenden Praxis ist kurzfristig günstiger, weil Patientenstamm und Infrastruktur vorhanden sind, aber die Kaufpreisbewertung muss sorgfältig geprüft werden.

Die KV-Zulassung ist Voraussetzung für die kassenärztliche Tätigkeit. Der Antrag läuft über den Zulassungsausschuss der KV und sollte mindestens 3 bis 4 Monate vor dem geplanten Praxisstart eingereicht werden. In überversorgten Planungsbereichen ist eine Neuzulassung nicht möglich, sodass eine Praxisübernahme die einzige Option ist. In unterversorgten Regionen können Sonderzulassungen und Förderprogramme genutzt werden.

Besonders wichtig ist die unmittelbare Anpassung aller Versicherungen beim Wechsel in die Selbstständigkeit: Das GKV-Krankengeld entfällt, eine private Krankentagegeldversicherung wird Pflicht. Die Berufshaftpflicht muss auf das Leistungsspektrum der Praxis ausgerichtet werden. Hinzu kommen Praxisinhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und eine angepasste BU-Police, da das abzusichernde Einkommen nun höher und variabler ist.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Gründern, den gesamten Versicherungsbedarf vor dem Praxisstart in einer strukturierten Beratung zu klären. Häufige Fehler sind das Unterschätzen des Krankentagegeldbedarfs in der Anlaufphase und die Wahl einer zu knapp bemessenen Berufshaftpflicht-Deckungssumme.

Quellen und weiterführende Informationen

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