Ärzte, die Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk sind, zahlen in der Regel keine Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Freiwillige Einzahlungen in die DRV sind jedoch möglich und können in bestimmten Situationen sinnvoll sein.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Freiwillige Einzahlungen in die DRV sind für Versorgungswerkmitglieder erlaubt
- Mindestbeitrag 2026: 100,07 Euro monatlich, Höchstbeitrag: 1.404,30 Euro monatlich
- Sinnvoll, um Wartezeiten für Erwerbsminderungsrente oder EU-Rente zu erfüllen
Ausführliche Antwort
Wer weniger als fünf Beitragsjahre in der DRV hat, erwirbt dort keine Rentenansprüche. Für Ärzte mit Versorgungswerk-Mitgliedschaft kann eine freiwillige Weiterentdeckung in der DRV dann interessant sein, wenn sie Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrente oder auf Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit sicherstellen möchten, die das Versorgungswerk nicht oder nicht in gleicher Höhe bietet.
Außerdem kann es sich lohnen, fehlende Wartezeiten (Mindestwartezeit: 60 Monate) durch freiwillige Beiträge zu erfüllen, um zumindest eine kleine DRV-Rente zu erhalten. Insbesondere für Ärzte, die international tätig waren und in Deutschland nur wenige Beitragsjahre haben, kann die freiwillige Einzahlung Rentenlücken schließen.
Steuerlich gilt: Freiwillige DRV-Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, zusammen mit Versorgungswerk-Beiträgen bis zum Höchstbetrag von 29.344 Euro (2026, Singles). Die Beitragszahlung muss bis zum 31. März des Folgejahres für das abgelaufene Steuerjahr geleistet werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ob eine freiwillige DRV-Einzahlung rentabler ist als eine Aufstockung der privaten Altersvorsorge, hängt von Lebensalter, individueller Rentensituation und Steuerlast ab. Ärzteversichert empfiehlt einen Vergleich beider Optionen mit Hilfe eines unabhängigen Rentenberaters.
Quellen und weiterführende Informationen
- Deutsche Rentenversicherung – Freiwillige Versicherung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rentenrecht
- Bundesfinanzministerium – Sonderausgaben
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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