GKV-Bonusprogramme sind für gesetzlich versicherte Ärzte (z. B. angestellte Ärzte ohne Befreiung von der GKV-Pflicht) oder deren Familienangehörige relevant. Sie bieten finanzielle Anreize für Gesundheitsverhalten, sind aber in ihren Leistungen und Bedingungen sehr unterschiedlich gestaltet.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bonusprogramme gemäß § 65a SGB V: Krankenkassen dürfen bis zu 150 Euro jährlich als Bonus ausschütten
  • Typische Bonusleistungen: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Sportmitgliedschaft, Nichtraucher-Nachweis
  • Steuerliche Behandlung: Bonusgeldleistungen über 150 Euro jährlich können als Beitragsrückerstattung gelten

Ausführliche Antwort

GKV-Bonusprogramme nach § 65a SGB V ermöglichen es Krankenkassen, Versicherten finanzielle Vorteile für gesundheitsförderndes Verhalten zu gewähren. Die häufigsten Bonusleistungen umfassen Nachweise über Vorsorgeuntersuchungen (Krebsfrüherkennung, Zahnpflege), Schutzimpfungen, Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder einer Sportgruppe sowie Nichtraucher-Zertifikate. Je nach Kasse können Bonuspunkte für Sachprämien oder eine direkte Geldprämie eingelöst werden.

Ärzte, die GKV-versichert sind, sollten die Bonusprogramme ihrer Kasse aktiv nutzen. Die erreichbaren Boni betragen je nach Kasse 50 bis 300 Euro jährlich. Einige Kassen bieten sehr attraktive Gesundheitskonten mit bis zu 600 Euro jährlicher Erstattung für Präventionsleistungen.

Steuerlich ist zu beachten: Bonuszahlungen bis zu einer Höhe, die den Aufwand des Versicherten für die Präventionsleistung decken, gelten als Beitragsrückerstattung und sind nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern. Bonuszahlungen, die über den eigenen Aufwand hinausgehen, könnten steuerlich anders zu behandeln sein. Die Finanzbehörden haben hierzu in den letzten Jahren unterschiedliche Urteile gefällt, sodass eine Abstimmung mit dem Steuerberater bei größeren Bonussummen sinnvoll ist.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert weist darauf hin, dass GKV-Bonusprogramme für Ärzte in der PKV nicht relevant sind. PKV-versicherte Ärzte sollten stattdessen auf Beitragsrückerstattungen ihrer PKV achten, die bei leistungsfreien Jahren Prämienrückzahlungen ermöglichen. Eine Beratung zur PKV-Optimierung zeigt, wie sich Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung kombinieren lassen.

Quellen und weiterführende Informationen

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