GKV-versicherte Ärzte erhalten bei Zahnersatz einen Festzuschuss von der Krankenkasse, der jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Kosten deckt. Durch einen regelmäßig geführten Bonusheft-Nachweis kann der Zuschuss erhöht werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der GKV-Festzuschuss beträgt 60 % der Regelversorgungskosten, beim Bonusheft-Nachweis bis zu 75 %
- Private Zahnzusatzversicherungen schließen die Restkosten auf bis zu 100 % der Behandlungskosten auf
- PKV-versicherte Ärzte erhalten Zahnersatz vollständig nach GOZ erstattet
Ausführliche Antwort
Im GKV-System hat jeder Versicherte Anspruch auf einen Festzuschuss zu Zahnersatz nach § 55 SGB V. Der Basisanteil beträgt 60 % der befundbezogenen Regelversorgungskosten. Wer nachweist, dass er in den vergangenen 5 Jahren regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gegangen ist (Bonusheft), erhält 70 %; bei 10 Jahren regelmäßiger Vorsorge steigt der Zuschuss auf 75 %.
Die tatsächlichen Kosten einer hochwertigen Versorgung mit Implantaten oder Keramikkronen übersteigen die Regelversorgungskosten jedoch regelmäßig erheblich. Ein Implantat kostet in Deutschland 2.000 bis 4.000 Euro, wovon die GKV nur einige Hundert Euro als Festzuschuss beisteuert.
Eine private Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke schließen: Je nach Tarif und Wartezeit werden 70 bis 100 % der Eigenanteile übernommen. Für GKV-versicherte Ärzte, die eine hochwertige Zahnversorgung wünschen, ist ein guter Zahntarif daher fast unverzichtbar.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
GKV-versicherte Ärzte, die planen, in näherer Zeit umfangreichen Zahnersatz zu benötigen, sollten möglichst früh eine Zahnzusatzversicherung abschließen, da viele Tarife Wartezeiten von 3 bis 8 Monaten haben. Ärzteversichert vergleicht Zahntarife und empfiehlt Optionen ohne oder mit kurzer Wartezeit.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 55 SGB V – Gesetze im Internet
- GKV-Spitzenverband – Zahnersatz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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