Arztpraxen verfügen oft über ausgedehnte Glasfronten, Spiegel und Schaufensterscheiben, die im Schadenfall erhebliche Reparaturkosten verursachen können. Eine Glasversicherung deckt Bruchschäden an Verglasungen ab, die nicht durch die Gebäude- oder Praxisinhaltsversicherung abgedeckt sind. Viele Praxisinhaber übersehen, dass Glasbruch in Standardpolicen oft ausgeschlossen ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Glasversicherung deckt Bruch an Fenstern, Glastüren, Spiegel und Glasvitrinen ab
  • Ursache des Bruchs spielt keine Rolle: Vandalismus, Unfall und plötzliche Einwirkung sind versichert
  • Glasversicherung ist oft als Zusatzbaustein in der Praxisinhaltsversicherung erhältlich

Ausführliche Antwort

In modernen Arztpraxen sind Glaselemente allgegenwärtig: Empfangstheken mit Glasaufsätzen, Raumteiler, Schaufensterfronten, Wartezimmervitrine und gläserne Türen. Der Austausch einer großen Glasscheibe von 3 mal 2 Metern kann schnell 2.000 bis 5.000 Euro kosten, Spezialgläser wie Brandschutzglas oder Wärmeschutzglas noch mehr. Eine Glasversicherung deckt diese Kosten ohne Selbstbehalt (je nach Tarif) vollständig.

Versichert sind üblicherweise: Flach- und Rohglas aller Art in Fenstern und Türen, Glasbausteine, Aquarien, Sanitärkeramik (in manchen Tarifen), Kunstglasscheiben und Werbebeschilderung aus Glas. Nicht versichert sind typischerweise Schäden durch Feuer (abgedeckt durch Feuerversicherung), Flüssigkeitsschäden und Bearbeitungsschäden. Kratzer oder optische Fehler ohne Bruch sind ebenfalls nicht versichert.

Die Prämie richtet sich nach dem Gesamtwert der versicherten Glasflächen und liegt für eine durchschnittliche Arztpraxis mit 150 Quadratmetern zwischen 100 und 300 Euro jährlich. Viele Anbieter bieten Glasversicherung als Einschluss in die Praxisinhaltsversicherung an, was administrativ einfacher ist als ein separater Vertrag.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber sollten beim Abschluss oder der Verlängerung der Praxisinhaltsversicherung explizit nach dem Einschluss von Glasbruch fragen und prüfen, ob Glasbausteine und spezielle Sicherheitsgläser mitversichert sind. Ärzteversichert prüft auf Wunsch den gesamten Versicherungsschutz der Praxis und weist auf bestehende Deckungslücken hin.

Quellen und weiterführende Informationen

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