Eine GmbH kann für Ärzte ein sinnvolles Instrument zur Vermögensverwaltung, Praxisorganisation oder für Nebentätigkeiten sein. Ärztliche Kernleistungen dürfen jedoch in Deutschland nur durch Freiberufler (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, BAG) oder in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft erbracht werden, nicht durch eine GmbH.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ärztliche Heilbehandlung ist nicht GmbH-fähig: Ärzte können nicht ihre Kernleistungen in eine GmbH auslagern
  • GmbH sinnvoll für: Vermögensverwaltung, Betrieb von Praxisimmobilien, nicht-ärztliche Nebentätigkeiten
  • Mindestkapital 25.000 Euro (davon 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen), notarielle Beurkundung erforderlich

Ausführliche Antwort

In Deutschland ist die gewerbliche Ausübung ärztlicher Heilbehandlung einer GmbH nicht erlaubt. Das folgt aus der Berufsordnung der Ärztekammern und dem grundsätzlichen Verbot der Kommerzialisierung ärztlicher Tätigkeit. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können zwar als GmbH organisiert sein, aber die ärztliche Leistungserbringung erfolgt immer durch zugelassene Ärzte persönlich.

Was möglich ist: Ärzte können eine Verwaltungs-GmbH oder Immobilien-GmbH gründen, die Praxisimmobilien hält, an die Praxis vermietet und steuerlich vom GmbH-Tarif (Körperschaftssteuer 15 % plus Solidaritätszuschlag plus Gewerbesteuer, gesamt ca. 30 %) profitiert. Diese sogenannte Vermögensverwaltungs-GmbH ist ein beliebtes Instrument für Ärzte mit hohem Einkommen, um thesaurierte Gewinne niedriger zu versteuern als im persönlichen Spitzensteuersatz von 42 bis 45 %.

Die Gründungskosten einer GmbH liegen bei ca. 1.000 bis 2.500 Euro (Notar, Handelsregister, Eintragung). Die laufenden Kosten umfassen Steuerberatung, Jahresabschlusspflicht und ggf. Offenlegungspflicht beim Bundesanzeiger. Eine steuerliche Beratung durch einen auf Ärzte spezialisierten Steuerberater ist vor der Gründung unerlässlich.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der GmbH-Gründung auch die Versicherungssituation zu überdenken. Die Vermögensverwaltungs-GmbH benötigt eigene Versicherungen (Geschäftsführer-Haftpflicht/D&O, Betriebshaftpflicht), die von den persönlichen Arzt-Policen getrennt sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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