Beim Erwerb einer Praxisimmobilie fällt Grunderwerbsteuer an, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Für Ärzte ist die korrekte steuerliche Gestaltung des Kaufvertrags entscheidend, da sich durch eine kluge Aufteilung des Kaufpreises die Steuerlast reduzieren lässt. Gleichzeitig gibt es Fallstricke, die zu unerwarteten Nachforderungen führen können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Grunderwerbsteuer fällt nur auf den Grundstücks- und Gebäudeanteil an, nicht auf das bewegliche Inventar
  • Eine klare Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag (Gebäude vs. Einrichtung) kann die Steuerlast erheblich senken
  • In Bayern und Sachsen gilt mit 3,5 Prozent der niedrigste Satz, in Brandenburg, Thüringen und anderen Ländern sind es 6,5 Prozent

Ausführliche Antwort

Beim Kauf einer Arztpraxis mit Immobilie unterliegt der Grundstücksanteil des Kaufpreises der Grunderwerbsteuer. Das bewegliche Inventar (Behandlungsstühle, Geräte, Praxissoftware) ist hingegen nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Durch eine korrekte und möglichst detaillierte Aufteilung des Gesamtkaufpreises im notariellen Vertrag lässt sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer reduzieren. Das Finanzamt prüft diese Aufteilung jedoch auf Plausibilität und kann bei einer offensichtlich unrealistischen Bewertung korrigieren.

Ärzte, die eine Praxis als GmbH oder MVZ erwerben, können unter Umständen Share Deals nutzen, bei denen Gesellschaftsanteile statt Immobilien erworben werden. Seit 2021 gelten hier jedoch verschärfte Regelungen (mindestens 90 Prozent der Anteile müssen übergehen, um Steuerpflicht auszulösen). Die Grunderwerbsteuer ist als Anschaffungsnebenkosten aktivierungspflichtig und wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags sollte ein Steuerberater mit Erfahrung in der Arztpraxisfinanzierung die Kaufpreisaufteilung prüfen. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, gleichzeitig die Gebäudeversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung für die neue Praxisimmobilie abzuschließen, um ab dem ersten Tag vollständig abgesichert zu sein.

Quellen und weiterführende Informationen

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