Ärzte verfügen oft über hochwertige Hausausstattung, Kunstgegenstände oder teure medizinische Fachliteratur. Eine Standard-Hausratversicherung reicht für diesen Wert häufig nicht aus. Besonders auf die Versicherungssumme, Unterversicherungsklausel und den Einschluss von Wertsachen sollte geachtet werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Hausrat sollte auf Neuwertbasis versichert sein, nie auf Zeitwertbasis
- Wertsachen (Schmuck, Kunstgegenstände) haben oft separate Sublimits von 20 Prozent der Versicherungssumme
- Homeoffice-Nutzung erfordert eine Prüfung, ob berufliche Geräte mitversichert sind
Ausführliche Antwort
Für eine Arztfamilie mit hochwertiger Ausstattung beläuft sich der Hausratwert schnell auf 150.000 bis 300.000 Euro oder mehr. Die Versicherungssumme sollte mindestens diesem Wert entsprechen. Viele Policen bieten eine "gleitende Neuwertversicherung", bei der die Summe automatisch mit dem Preisindex angepasst wird.
Wertsachen wie Schmuck, Pelze oder Kunstgegenstände sind in Standard-Hausratpolicen auf 20 bis 25 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Bei einem Gesamthausrat von 200.000 Euro sind also maximal 40.000 bis 50.000 Euro für Wertsachen gedeckt. Hochwertige Uhren, Kunstsammlungen oder Schmuck über diesem Wert müssen separat versichert werden.
Ärzte, die im Homeoffice arbeiten, medizinische Fachliteratur oder technische Geräte für berufliche Zwecke zu Hause aufbewahren, sollten prüfen, ob diese Gegenstände vom Hausrat oder der Praxisversicherung abgedeckt sind. Häufig gibt es hier Deckungslücken, da beide Policen berufliche Gegenstände zu Hause ausschließen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Eine regelmäßige Wertüberprüfung alle fünf Jahre und nach größeren Anschaffungen ist empfehlenswert. Ärzteversichert koordiniert Hausrat- und Praxisversicherung so, dass keine Deckungslücken für berufliche oder private Gegenstände entstehen.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Hausratversicherung
- BaFin – Versicherungsleistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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