Honorar-Optimierung für Ärzte umfasst die legale Maximierung der ärztlichen Einnahmen durch korrekte Abrechnung, Nutzung privatärztlicher Spielräume und steuerliche Gestaltung. Sie unterscheidet sich fundamental von Abrechnungsbetrug und bewegt sich streng im Rahmen der GOÄ, des EBM und des Steuerrechts.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vollständige und korrekte EBM-Abrechnung ohne Vergessen von abrechnungsfähigen Leistungen
- Privatärztliche IGeL-Leistungen nach GOÄ mit korrekten Steigerungsfaktoren
- Steueroptimierung durch Ausnutzen aller Betriebsausgaben und Abschreibungsmöglichkeiten
Ausführliche Antwort
Viele niedergelassene Ärzte verschenken bares Geld durch unvollständige Abrechnung: Konsilleistungen, Verwaltungsleistungen und bestimmte technische Zusatzleistungen werden vergessen oder nicht korrekt kodiert. Eine regelmäßige Überprüfung der Quartalsabrechnungen mit einem Abrechnungsexperten kann die KV-Einnahmen um 5 bis 15 Prozent steigern, ohne einen einzigen Patienten mehr behandeln zu müssen.
Im privatärztlichen Bereich bietet die GOÄ erheblichen Spielraum: Leistungen können je nach Schwierigkeit und Aufwand mit dem 1,0- bis 3,5-fachen des Gebührensatzes abgerechnet werden (Regelspanne 1,0 bis 2,3-fach, mit Begründung bis 3,5-fach). Korrekte Dokumentation der Begründung für erhöhte Faktoren ist Pflicht. Eine sorgfältig ausgewählte Praxissoftware mit GOÄ-Modul kann die Abrechnung deutlich verbessern.
Steuerliche Honorar-Optimierung: Betriebsausgaben vollständig ausschöpfen, Investitionen in Praxisausstattung steueroptimal timen, Rücklagen für Steuernachzahlungen bilden und ggf. in eine steueroptimale Praxisstruktur (z.B. Übergabe an GmbH für bestimmte Leistungen) investieren.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Honoraroptimierung darf nie in Abrechnungsbetrug übergehen, der nach § 263 StGB strafbar ist. Ärzteversichert empfiehlt, eine Rechtsschutzversicherung mit Straf- und Sozialrechtsschutz zu unterhalten, die im Falle von Abrechnungsstreitigkeiten mit der KV oder Kassen die Anwaltskosten übernimmt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM-Kommentar
- Bundesärztekammer – GOÄ und Abrechnungsregeln
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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