Hygienemanagement in der Arztpraxis ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz von Patienten und Personal vor Infektionen. Verstöße können zu behördlichen Schließungsanordnungen und Haftungsansprüchen führen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Jede Arztpraxis ist nach dem Infektionsschutzgesetz zur Hygieneplanung verpflichtet
  • Ein Hygieneplan muss schriftlich vorliegen und regelmäßig aktualisiert werden
  • Aufbereitung von Medizinprodukten muss nach den KRINKO-Empfehlungen des RKI erfolgen

Ausführliche Antwort

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Praxen zu einem dem Stand der Medizin entsprechenden Hygienemanagement. Die konkreten Anforderungen werden durch die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) konkretisiert. Zentrale Dokumente sind die KRINKO-Empfehlung zur Händehygiene sowie die Richtlinie zur Aufbereitung von Medizinprodukten.

Jede Praxis muss einen Hygieneplan haben, der mindestens folgende Bereiche abdeckt: Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Aufbereitung von Medizinprodukten, Umgang mit infektiösen Abfällen und Verhalten bei Stichverletzungen. Dieser Plan muss für alle Mitarbeiter zugänglich sein und jährlich aktualisiert werden. Für operative Eingriffe in der Praxis gelten gesonderte Anforderungen, die über den Basishygieneplan hinausgehen.

Medizinprodukte müssen nach ihrer Risikoklasse aufbereitet werden: unkritische Produkte (nur Hautkontakt) können gereinigt und desinfiziert werden, semikritische und kritische Produkte (Schleimhaut- und Gewebkontakt) müssen sterilisiert werden. Fehler bei der Aufbereitung können zu Infektionen führen und Haftungsansprüche begründen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxen sollten regelmäßige Hygieneschulungen für alle Mitarbeiter durchführen und diese dokumentieren. Ärzteversichert empfiehlt, die Betriebshaftpflicht auf Hygienesachschäden zu prüfen, da Infektionen durch mangelhafte Aufbereitung als Behandlungsfehler gewertet werden und erhebliche Schadensersatzansprüche auslösen können.

Quellen und weiterführende Informationen

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