Die Praxisinhaltsversicherung schützt das Inventar der Arztpraxis vor Feuer, Einbruch, Leitungswasser und anderen Schäden. Ärzte müssen besonders auf ausreichende Versicherungssummen und die korrekte Einbeziehung medizintechnischer Geräte achten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Versicherungssumme muss dem aktuellen Neuwert aller Einrichtungsgegenstände und Geräte entsprechen
- Medizintechnische Geräte sind oft besser über eine separate Elektronikversicherung abgesichert
- Unterversicherung führt zu anteiliger Kürzung der Schadenleistung (Unterversicherungsklausel)
Ausführliche Antwort
Die Praxisinhaltsversicherung ist für niedergelassene Ärzte eine der wichtigsten Sachversicherungen. Sie deckt Verluste und Beschädigungen am Praxisinventar durch Feuer (inklusive Ruß- und Löschschäden), Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasserschäden und Sturm/Hagel. Nicht abgedeckt ist in der Regel einfacher Diebstahl ohne Einbruch.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Versicherungssumme: Sie muss dem Neuwert des gesamten Inventars zum Zeitpunkt des Schadensfalls entsprechen. Viele Praxisinhaber unterschätzen den Wert ihres Inventars erheblich: Empfangsbereich, Behandlungsstühle, Diagnosegeräte, PC-Systeme und Schallschutzelemente summieren sich schnell auf 50.000 bis 200.000 Euro. Liegt die Versicherungssumme darunter, wird der Schadensersatz anteilig gekürzt.
Medizinische Großgeräte wie Ultraschall, EKG-Systeme, Endoskope oder Laborgeräte sollten über eine Elektronikversicherung abgedeckt werden, da diese auch Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss oder Überspannung einschließt. Die Inhaltsversicherung deckt diese technischen Ausfallrisiken typischerweise nicht.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ein detailliertes Inventarverzeichnis mit Anschaffungsdaten und Neuwerten hilft bei Neuabschluss und im Schadensfall. Ärzteversichert unterstützt Arztpraxen bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme und der optimalen Kombination aus Inhalts- und Elektronikversicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Inhaltsversicherung und Sachversicherung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisausstattung und Investitionen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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