Internisten müssen bei der Wahl ihrer Praxisform auf die zulassungsrechtlichen, steuerlichen und haftungsrechtlichen Besonderheiten ihrer Fachrichtung achten. Die Breite der Inneren Medizin erlaubt Kooperationen mit verschiedenen Schwerpunktdisziplinen, erfordert aber sorgfältige Abstimmung bei Gemeinschaftspraxen, MVZ und Berufsausübungsgemeinschaften.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einzelpraxis, BAG und MVZ haben unterschiedliche Anforderungen an Zulassung, Haftung und Steuer
  • Internisten mit Schwerpunkt (z. B. Kardiologie, Gastroenterologie) benötigen oft separate Zulassungen
  • Kooperationsverträge in BAG und MVZ müssen zulassungsrechtlich geprüft und genehmigt werden

Ausführliche Antwort

Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist für viele Internisten die bevorzugte Kooperationsform: Sie erlaubt gemeinsame Kosten und Ressourcen, während die Kassenzulassung bei jedem Arzt persönlich verbleibt. Die BAG muss der Kassenärztlichen Vereinigung angezeigt und von ihr genehmigt werden. Wichtig ist, dass der BAG-Vertrag Regelungen zu Gewinnverteilung, Patientenstamm und Auseinandersetzung bei Kündigung enthält.

Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) bietet Internisten die Möglichkeit, als angestellte Ärzte tätig zu sein oder als Gesellschafter ein MVZ zu betreiben. Das MVZ übernimmt die organisatorische Verantwortung für Abrechnung, Verwaltung und Qualitätsmanagement. Für Internisten mit Schwerpunkt empfiehlt sich zu prüfen, ob der Schwerpunkt als eigenständige Fachrichtung zugelassen werden muss oder als Teil der Inneren Medizin abgedeckt ist.

Haftungsrechtlich ist zu beachten: In einer BAG haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch für Fehler eines Partners, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält. Die Berufshaftpflichtversicherung muss auf die tatsächliche Praxisstruktur abgestimmt sein.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Internisten, die sich für ein MVZ oder eine BAG entscheiden, sollten ihre Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht gemeinsam überprüfen. Ärzteversichert berät zu den versicherungsrechtlichen Besonderheiten verschiedener Praxisformen in der Inneren Medizin.

Quellen und weiterführende Informationen

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