Interoperabilität bedeutet, dass verschiedene IT-Systeme im Gesundheitswesen reibungslos miteinander kommunizieren können. Für Arztpraxen ist dies relevant für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur, den Datenaustausch mit Krankenhäusern und die Nutzung der elektronischen Patientenakte.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Arztpraxen müssen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein, sonst drohen KV-Abzüge
  • HL7 FHIR ist der international etablierte Standard für den strukturierten Datenaustausch
  • Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und European Health Data Space (EHDS) treiben Interoperabilität weiter voran

Ausführliche Antwort

Interoperabilität im Gesundheitswesen wird zunehmend gesetzlich gefordert. Die Telematikinfrastruktur (TI) ist für alle Vertragsärzte Pflicht: Konnektor-Anbindung, KIM-Kommunikation und die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025. Praxen, die sich der TI-Anbindung verweigern, riskieren Honorarkürzungen durch die KV von derzeit bis zu 2,5 Prozent.

Der internationale FHIR-Standard (Fast Healthcare Interoperability Resources, HL7) wird zur Grundlage des Datenaustauschs zwischen Praxissoftware, Krankenhaussystemen, Laboren und der ePA. Praxissoftware-Anbieter (CGM, Medatixx, Turbomed u.a.) müssen ihre Systeme FHIR-konform machen. Ärzte sollten bei Software-Upgrades und Anbieterwechsel auf FHIR-Zertifizierung achten.

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) von 2023 und der geplante European Health Data Space (EHDS) schaffen weitere Verpflichtungen: Gesundheitsdaten sollen für Forschung zugänglicher werden. Ärzte müssen sicherstellen, dass ihre Systeme die neuen Datenanforderungen DSGVO-konform umsetzen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Digitale Interoperabilität erhöht das Angriffspotenzial für Hacker, da mehr Schnittstellen entstehen. Ärzteversichert empfiehlt, mit zunehmender TI-Integration auch den Cyberversicherungsschutz anzupassen und regelmäßige IT-Sicherheitschecks durchzuführen.

Quellen und weiterführende Informationen

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