IT-Sicherheit in der Arztpraxis ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Patientendaten sind besonders sensibel und unterliegen dem ärztlichen Datenschutz. Cyberangriffe auf Arztpraxen nehmen zu und können erhebliche finanzielle und rechtliche Schäden verursachen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die DSGVO und das SGB V verpflichten Arztpraxen zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen
- Ransomware-Angriffe sind die häufigste Bedrohung für Arztpraxen und können den Praxisbetrieb vollständig lahmlegen
- Eine Cyberversicherung deckt Wiederherstellungskosten, Betriebsunterbrechungen und Datenschutzschäden ab
Ausführliche Antwort
Arztpraxen verarbeiten täglich hochsensible Gesundheitsdaten, die nach DSGVO und ärztlichem Berufsrecht einem besonderen Schutz unterliegen. Die gesetzliche Pflicht zu technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO verlangt u.a. aktuelle Virenschutz-Software, regelmäßige Datensicherungen, Zugangsbeschränkungen und verschlüsselte Kommunikation.
Die Telematikinfrastruktur (TI), die seit 2019 verpflichtend für alle Arztpraxen ist, bringt neue Sicherheitsanforderungen mit sich. Praxen sind verpflichtet, die technischen Anforderungen der KBV an die Anbindung zur TI zu erfüllen. Gleichzeitig entstehen durch die TI neue Angriffsvektoren, die eine professionelle IT-Betreuung erfordern.
Im Schadensfall, z.B. bei einem Ransomware-Angriff, kann eine Cyberversicherung die Kosten für Datenwiederherstellung, Krisenmanagement, Betriebsunterbrechung und Schadensmeldungen übernehmen. Cyberversicherungen für Arztpraxen kosten je nach Praxisgröße und Deckungsumfang zwischen 300 und 2.000 Euro jährlich und sind in der Relation zum potenziellen Schaden günstig.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxisinhaber sollten ihre IT-Sicherheit regelmäßig von einem Fachmann auditieren lassen. Ärzteversichert berät Ärzte zu einer passenden Cyberversicherung, die auf die spezifischen Risiken einer Arztpraxis zugeschnitten ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – IT-Sicherheitsrichtlinie
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – Gesundheitswesen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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