Ärzte, die als Angestellte gesetzlich krankenversichert sind, haben nach 42 Tagen Krankheit Anspruch auf Krankengeld der GKV, das jedoch auf 70 % des Bruttoeinkommens begrenzt ist (maximal 120,75 Euro pro Tag in 2026). Da das Gehalt eines Assistenzarztes oder Facharztes deutlich darüber liegen kann, entsteht eine erhebliche Einkommenslücke, die ein privates Krankentagegeld schließt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • GKV-Krankengeld beginnt ab dem 43. Krankheitstag und ist bei der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt
  • Privates Krankentagegeld kann die Lücke zwischen GKV-Krankengeld und tatsächlichem Nettoeinkommen schließen
  • Selbstständige und Privatversicherte benötigen eine andere Absicherungsstrategie als Angestellte

Ausführliche Antwort

Angestellte Ärzte erhalten die ersten 6 Wochen (42 Tage) Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag zahlt die GKV Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens, maximal aber 70 % der Beitragsbemessungsgrenze. Diese lag 2026 bei 5.512,50 Euro pro Monat, was einem maximalen GKV-Krankengeld von ca. 3.858 Euro monatlich entspricht. Ein Facharzt mit einem Bruttogehalt von 8.000 Euro hat damit eine monatliche Lücke von rund 1.400 bis 1.800 Euro netto.

Privatversicherte Ärzte erhalten gar kein GKV-Krankengeld, sondern müssen die Einkommensabsicherung vollständig privat organisieren. Hier empfiehlt sich ein Krankentagegeldbaustein in der PKV, der ab dem ersten oder dritten Krankheitstag leistet. Die Höhe sollte so bemessen sein, dass laufende Kosten (Praxismiete, Leasingverträge, Kredite) vollständig gedeckt sind.

Niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis stehen vor dem zusätzlichen Problem der weiterhin laufenden Betriebskosten bei Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall ist eine Kombination aus Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung sinnvoll. Monatliche Prämien für ein Krankentagegeld von 100 Euro pro Tag starten je nach Eintrittsalter und Karenzzeit bei ca. 30 bis 80 Euro.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert weist darauf hin, dass bei einem Wechsel von einer Anstellung in die Selbstständigkeit das GKV-Krankengeld entfällt und die private Absicherung sofort angepasst werden muss. Wer diese Lücke übersieht, riskiert bei längerer Erkrankung erhebliche finanzielle Einbußen. Eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung von PKV-Tarifen, Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeld ist empfehlenswert.

Quellen und weiterführende Informationen

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