Die Maschinenbruchversicherung schützt medizinische Geräte vor Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung oder mechanischen Defekt, die in der Inhaltsversicherung nicht gedeckt sind. Für Arztpraxen mit teurer Diagnostik- und Therapieausrüstung ist sie unverzichtbar.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Maschinenbruchversicherung deckt plötzliche und unvorhergesehene Maschinenschäden ab, nicht jedoch normalen Verschleiß
  • Medizinische Geräte ab etwa 5.000 Euro Neuwert sollten einzeln versichert und in einer Gerätekartei erfasst werden
  • Unterschied zur Elektronikversicherung: Maschinenbruch deckt mechanische und elektrische Defekte, Elektronik deckt zusätzlich Bedienungsfehler und äußere Einwirkungen

Ausführliche Antwort

Arztpraxen betreiben kostenintensive Geräte wie Ultraschallgeräte (15.000 bis 80.000 Euro), Röntgenanlagen (30.000 bis 150.000 Euro), Laser (20.000 bis 200.000 Euro) und Endoskope (10.000 bis 50.000 Euro). Ein Geräteausfall ohne Versicherungsschutz zieht hohe Reparaturkosten nach sich und führt zu Einnahmeausfällen, solange das Gerät nicht einsatzbereit ist.

Die Maschinenbruchversicherung leistet bei Schäden, die plötzlich und unvorhergesehen eintreten: Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehler, mechanischer Bruch oder Materialfehler. Normaler Verschleiß, Korrosion oder schrittweise Alterungsschäden sind regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für medizinische Geräte mit hohem Elektronikanteil empfiehlt sich eine kombinierte Maschinen- und Elektronikversicherung, die beide Schadensbilder abdeckt.

Die Versicherungssumme muss dem Wiederbeschaffungswert des Gerätes entsprechen. Unterversicherung führt dazu, dass im Schadensfall nur ein Anteil der Reparaturkosten erstattet wird. Ärzte sollten deshalb bei jedem Neukauf prüfen, ob der neue Gerätewert in der bestehenden Police gemeldet und der Beitrag angepasst wurde.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Viele Praxisversicherungspakete enthalten nur eine Inhaltsversicherung ohne Maschinenbruchkomponente. Ärzteversichert prüft bestehende Praxisversicherungen auf Deckungslücken und stellt sicher, dass alle versicherungspflichtigen Geräte zu korrekten Wiederbeschaffungswerten erfasst sind, um Unterversicherung zu vermeiden.

Quellen und weiterführende Informationen

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