Ärztinnen, die GKV-versichert oder über ihren Arbeitgeber pflichtversichert sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). PKV-versicherte Ärztinnen haben dagegen keinen Anspruch auf das gesetzliche Mutterschaftsgeld der Krankenkassen, sondern nur auf die Bundesstiegsabgeltung in Höhe von 210 Euro einmalig.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesetzlich versicherte Ärztinnen erhalten Mutterschaftsgeld von der GKV bis zu 13 Euro täglich, ergänzt durch Arbeitgeberzuschuss bis zum Nettolohn
- PKV-versicherte selbstständige Ärztinnen erhalten nur 210 Euro einmalig vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
- Niedergelassene Ärztinnen sollten eine Krankentagegeldversicherung oder Praxisausfallversicherung als Mutterschutzersatz haben
Ausführliche Antwort
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle beschäftigten Frauen, also auch für angestellte Ärztinnen in Krankenhäusern und Praxen. Die Schutzfristen betragen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). Während dieser Zeit zahlt die GKV Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettogehalts, maximal 13 Euro täglich, der Arbeitgeber stockt auf das volle Nettoeinkommen auf.
Für PKV-versicherte angestellte Ärztinnen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, gelten dieselben Leistungen. PKV-Vollversicherte angestellte Ärztinnen haben keinen Anspruch auf GKV-Mutterschaftsgeld, erhalten aber Mutterschaftsgeld aus der Privatversicherung, sofern eine entsprechende Klausel vereinbart wurde oder ein Krankentagegeld-Tarif besteht.
Niedergelassene Ärztinnen sind die am schlechtesten abgesicherte Gruppe: Als Selbstständige ohne GKV-Pflichtversicherung steht ihnen nur die einmalige BAFzA-Zahlung von 210 Euro zu. Die laufenden Praxiskosten (Miete, Personal, Darlehenszinsen) laufen weiter, während keine Einnahmen erzielt werden. Eine Praxisausfallversicherung oder ein Krankentagegeld der PKV können diese Lücke schließen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärztinnen, die eine Niederlassung planen oder bereits niedergelassen sind, sollten vor einer Schwangerschaft ihre Absicherung für Mutterschutz und Elternzeit prüfen. Ärzteversichert unterstützt Ärztinnen dabei, eine bedarfsgerechte Kombination aus Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung zu finden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium – Mutterschutz
- Gesetze im Internet – MuSchG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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