Zahnärztliche MVZ unterliegen eigenen Zulassungsregeln und sind seit der GKV-Gesundheitsreform 2015 einer zunehmenden Regulierung ausgesetzt. Wer ein zahnärztliches MVZ gründet oder in einem arbeitet, muss diese Besonderheiten kennen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zahnärztliche MVZ können nur von zugelassenen Zahnärzten, Zahnarzt-Gesellschaften oder Krankenhäusern gegründet werden.
  • Investorengeführte MVZ sind im Zahnbereich zwar verbreitet, stehen aber unter verstärkter politischer und regulatorischer Aufmerksamkeit.
  • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) überwacht die Zulassungsvoraussetzungen und kann bei Verstößen die Genehmigung entziehen.

Ausführliche Antwort

Zahnärztliche MVZ sind ein wachsendes Segment im deutschen Gesundheitsmarkt. Im Jahr 2024 gab es über 1.200 zahnärztliche MVZ in Deutschland, Tendenz steigend. Die Gründung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft: Mindestens ein angestellter zugelassener Zahnarzt muss zu mindestens der Hälfte der Vollzeitbeschäftigung tätig sein.

Für Zahnärzte, die in einem investorengeführten MVZ arbeiten, gelten besondere Abhängigkeitsrisiken. Der Arbeitgeber ist der MVZ-Träger, nicht die Zahnärzteschaft. Arbeitsverträge in zahnärztlichen MVZ sollten klare Klauseln zur Behandlungsfreiheit, zu Quotenvorgaben und zu Zielvereinbarungen enthalten. Übermäßige Vorgaben für teure Privatleistungen können berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die KZBV plant Regulierungen, die die Transparenz über MVZ-Eigentümer erhöhen und kommerzielle Übernahmen erschweren sollen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt angestellten Zahnärzten im MVZ, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig vom Arbeitgeber abzuschließen. Die Betriebsstruktur eines MVZ kann sich ändern, die BU-Police sollte bei jedem Arbeitgeber Gültigkeit haben. Außerdem lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrechtstreitigkeiten mit dem MVZ-Träger abdeckt.

Quellen und weiterführende Informationen

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