Naturheilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie, Anthroposophische Medizin oder Phytotherapie werden von vielen Ärzten angeboten und von Patienten nachgefragt. Die Frage, ob und in welchem Umfang diese Leistungen von der PKV erstattet werden, ist für Ärzte sowohl aus eigener Versichertenperspektive als auch für die Patientenberatung relevant.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Erstattung von Naturheilverfahren durch die PKV hängt stark vom gewählten Tarif ab
- Akupunktur ist in vielen PKV-Tarifen enthalten, wenn sie von einem approbierten Arzt mit entsprechender Qualifikation durchgeführt wird
- Homöopathie und Phytotherapie werden je nach Tarif unterschiedlich bewertet, teils gar nicht, teils bis zu einem Jahresbetrag
Ausführliche Antwort
In der PKV regeln Tarife, welche Naturheilverfahren erstattungsfähig sind. Premium-Tarife mit Naturheilkunde-Baustein können Akupunktur, Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Osteopathie und weitere alternative Verfahren einschließen. Standard-Tarife beschränken sich oft auf wissenschaftlich anerkannte Verfahren, wobei die Definition von "wissenschaftlich anerkannt" zwischen Versicherern und Versicherten häufig strittig ist.
Ärzte, die selbst PKV-versichert sind und Naturheilverfahren nutzen möchten, sollten beim Tarif-Check explizit auf den Naturheilkunde-Baustein achten. Für die Patientenberatung gilt: Die GOÄ erlaubt die Abrechnung von Akupunktur (z. B. GOÄ Ziffer 269) und anderen Naturheilverfahren, diese werden aber nur erstattet, wenn der Patient-PKV-Tarif dies vorsieht. Unstimmigkeiten führen teils zu Ablehnungen und Patientenklagen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte sollten Patienten vor Beginn einer naturheilkundlichen Behandlung auf mögliche Eigenanteile hinweisen. Ärzteversichert überprüft auf Wunsch, ob der eigene PKV-Tarif Naturheilverfahren abdeckt, und hilft ggf. bei einem internen Tarifwechsel.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Tarifleistungen
- Bundesärztekammer – Komplementärmedizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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