Orthopädische Praxen erfordern erhebliche Investitionen in medizintechnische Geräte, Raumausstattung und digitale Infrastruktur. Die richtige Priorisierung dieser Investitionen entscheidet über Wirtschaftlichkeit und Patientenzufriedenheit. Besonders die Finanzierung und Versicherung kostenintensiver Geräte verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ultraschallgerät, Röntgenanlage und Physiotherapiegeräte sind Kerninvestitionen einer orthopädischen Praxis
- Gesamtinvestitionsvolumen einer Neugründung: 200.000 bis 500.000 Euro
- Leasingfinanzierung ist steuerlich oft attraktiver als Kauf, da Leasingraten vollständig als Betriebsausgaben absetzbar sind
Ausführliche Antwort
Orthopädische Praxen benötigen mehrere kostspielige Kerngeräte: Ein diagnostisches Ultraschallgerät für Sehnen- und Gelenkdiagnostik kostet 20.000 bis 60.000 Euro. Ein digitales Röntgengerät mit Flachdetektor ist für orthopädische Basisdiagnostik unverzichtbar und kostet 30.000 bis 80.000 Euro. Für modernere Praxen sind ESWL-Geräte (8.000 bis 30.000 Euro) und HIFU-Geräte für die Stoßwellentherapie sowie Traktionsgeräte und isokinetische Kraftmessgeräte zu berücksichtigen.
Bei der Finanzierung bietet Leasing gegenüber dem Kauf steuerliche Vorteile: Leasingraten sind sofort als Betriebsausgaben absetzbar, während Kaufpreise nur über die AfA (in der Regel 5 bis 10 Jahre) steuerlich wirksam werden. Kauf mit Bankdarlehen kann jedoch günstiger sein, wenn der Zinssatz niedrig und die Nutzungsdauer lang ist. Eine individuelle Berechnung mit dem Steuerberater ist hier unerlässlich.
Für die Investitionsplanung sollte eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellt werden, die zeigt, ab welcher Fallzahl eine Investition (z.B. in ein Stoßwellentherapiegerät) rentabel ist. Bei einem Gerät mit monatlicher Leasingrate von 800 Euro und einem Preis pro Behandlung von 80 Euro (IGeL) ist die Mindestfallzahl zehn Behandlungen monatlich, um lediglich die Gerätekosten zu decken.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Orthopäden sollten bei Geräteneuanschaffungen gleichzeitig den Versicherungsschutz anpassen. Ärzteversichert empfiehlt eine Praxisinhaltsversicherung mit Neuwertklausel, damit im Schadenfall nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert erstattet wird. Eine Maschinenbruchversicherung für teure Röntgenanlagen ist ebenfalls sinnvoll.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisausstattung
- Bundesfinanzministerium – Leasing und Steuerrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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