Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden. Für Ärzte kommt dabei ein besonderer Aspekt hinzu: Sie kennen die medizinische Terminologie, tendieren aber manchmal dazu, Verfügungen zu unpräzise zu formulieren oder wichtige Aspekte auszulassen. Auch für Mediziner gilt, diese Frage frühzeitig und klar zu regeln.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Patientenverfügung ist seit dem 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2009) verbindlich, wenn sie schriftlich und unterschrieben vorliegt
  • Ärzte sollten präzise medizinische Begriffe nutzen (z. B. "keine Reanimation bei irreversiblem Herzkreislaufstillstand") statt allgemeiner Formulierungen
  • Eine Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht sollten ergänzend erstellt werden

Ausführliche Antwort

Ärzte, die selbst eine Patientenverfügung erstellen, haben den Vorteil, medizinische Situationen präziser beschreiben zu können. Dennoch gibt es typische Fehler: zu weit gefasste Formulierungen wie "keine lebensverlängernden Maßnahmen" können zu Interpretationsschwierigkeiten führen. Klarer ist es, spezifische Szenarien zu benennen (Wachkoma, fortgeschrittene Demenz, terminale Krebserkrankung) und für jedes Szenario konkrete Wünsche zu formulieren.

Ärzte sollten außerdem klären, wer als Bevollmächtigter handeln kann, wenn sie selbst nicht entscheidungsfähig sind. Die Vorsorgevollmacht benennt diese Person und ermächtigt sie, im Sinne der Patientenverfügung zu handeln. Beide Dokumente sollten regelmäßig (alle 3 bis 5 Jahre) aktualisiert und beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten ihre eigene Patientenverfügung nicht aufschieben, auch wenn das Thema im Berufsalltag oft verdrängt wird. Ärzteversichert empfiehlt, die persönliche Vorsorgeplanung mit einer Überprüfung der Berufsunfähigkeits- und Pflegezusatzversicherung zu verbinden, da im Ernstfall beide Bereiche relevant werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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