Ärzte, die Angehörige pflegen, stehen vor einer doppelten Belastung: Als Fachperson übernehmen sie oft mehr Pflegeaufgaben als Laien, während gleichzeitig der Berufsalltag weiterläuft. Rechtlich sind Ärzte als pflegende Angehörige denselben Regelungen unterworfen wie alle anderen, profitieren aber durch ihr medizinisches Wissen bei der Einschätzung von Pflegegraden und der Organisation professioneller Pflege.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen, bis zu 1.774 Euro je Verhinderungsfall) und Verhinderungspflege können kombiniert werden
- Pflegende Angehörige können unter Umständen eine Pflegeperson-Rente erhalten (Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegeversicherung)
- Das Pflegeunterstützungsgeld ermöglicht bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung analog zum Kinderkrankengeld
Ausführliche Antwort
Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, haben Ärzte nach § 2 PflegeZG das Recht auf bis zu 10 Tage Freistellung zur Organisation der Pflege (Pflegeunterstützungsgeld). Anschließend kann nach dem Pflegezeitgesetz eine Freistellung von bis zu 6 Monaten beantragt werden, die bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten möglich ist. Für die Zeit der Freistellung besteht kein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslohns, aber es gibt zinsgünstige Darlehen der Bundesfamilienkasse.
Als Arzt entsteht bei der Pflege eigener Angehöriger eine besondere Problematik: Die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten (Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen) im häuslichen Umfeld ist rechtlich nicht in allen Fällen klar geregelt. Die Haftungsfrage bei Behandlungsfehlern an Angehörigen ist komplex. Ärzte sollten sicherstellen, dass ihre Berufshaftpflicht auch die Behandlung von Familienmitgliedern außerhalb der Praxis abdeckt oder ausdrücklich ausschließt.
Finanziell können pflegende Angehörige von Pflegegeldleistungen der Pflegeversicherung profitieren: Die pflegebedürftige Person erhält Pflegegeld (bei Pflegegrad 2: 332 Euro, bei Grad 5: 901 Euro monatlich, Stand 2026), das sie an die pflegende Person weitergeben kann. Zudem zahlt die Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, die regelmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die ihre eigene Arbeitskraft für die Pflege von Angehörigen reduzieren, riskieren eine Deckungslücke in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn diese an ein bestimmtes Stundenvolumen der beruflichen Tätigkeit geknüpft ist. Ärzteversichert prüft auf Anfrage, ob bestehende BU-Verträge bei Teilzeittätigkeit durch Pflegezeiten weiterhin vollständig leisten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeleistungen und Angehörige
- Bundesministerium für Familie – Pflegezeitgesetz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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