Die PKV-Anwartschaft ermöglicht es, die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung zu einem günstigeren Beitrag aufrechtzuerhalten, wenn man vorübergehend nicht PKV-pflichtig ist. Für Ärzte in bestimmten Karrierephasen (z. B. Stipendium im Ausland, Elternzeit in Anstellung, Teilzeitarbeit) kann die Anwartschaft eine sinnvolle Option sein.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die kleine Anwartschaft sichert den Beitragssatz und das bisherige Eintrittsalter, ohne Leistungsansprüche
- Die große Anwartschaft erhält zusätzlich die aufgebauten Altersrückstellungen
- PKV-Anwartschaften sind sinnvoll bei vorübergehend gesetzlichem Versicherungspflicht-Zeitraum (z. B. Familienversicherung in Elternzeit)
Ausführliche Antwort
Die PKV-Anwartschaft gibt es in zwei Varianten. Bei der kleinen Anwartschaft zahlt der Versicherte einen sehr geringen Beitrag (5 bis 20 Euro monatlich) und sichert sich dadurch das Recht, nach Ende des Auslandsstipendiums oder der GKV-Phase zu den bisherigen Konditionen (ohne neue Gesundheitsprüfung) in den PKV-Vollschutz zurückzukehren. Die großen Anwartschaft kostet etwas mehr (50 bis 150 Euro monatlich), erhält aber zusätzlich die Altersrückstellungen, die während der Vollversicherungszeit aufgebaut wurden.
Für Ärzte, die ins Ausland gehen oder vorübergehend in einem Angestelltenverhältnis in der GKV pflichtversichert sind, kann die Anwartschaft die aufgebauten Altersrückstellungen schützen und die spätere Rückkehr in die PKV zu günstigen Konditionen sichern. Besonders relevant ist dies, wenn eine erneute Gesundheitsprüfung bei Rückkehr in die PKV aufgrund von zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen problematisch sein könnte.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die vorübergehend in die GKV wechseln, sollten bereits vor dem Wechsel mit ihrem PKV-Berater sprechen und die Anwartschaftsoption prüfen. Ärzteversichert analysiert für Mediziner, ob eine kleine oder große Anwartschaft sinnvoll ist und welche Kosten über die gesamte Anwartschaftsdauer entstehen.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Anwartschaft
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – PKV-Produkte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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