Verbeamtete Ärzte, etwa an Universitätskliniken oder im öffentlichen Gesundheitsdienst, erhalten Beihilfe als staatliche Unterstützung zu Krankheitskosten. Diese deckt je nach Bundesland und Beamtenstatus 50 bis 70 Prozent der Kosten, während der verbleibende Anteil durch eine private Krankenversicherung (PKV) abgedeckt werden muss. Die Kombination aus Beihilfe und PKV bietet in der Regel sehr guten Versicherungsschutz zu günstigen Prämien.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beihilfesätze variieren: Beamte ohne Kinder erhalten 50 Prozent, mit Kindern 70 Prozent, im Ruhestand oft 70 Prozent
- Die PKV muss auf den Beihilfesatz abgestimmt sein (sog. Beihilfe-Restkostenversicherung)
- Wechsel in die GKV ist für verbeamtete Ärzte kaum möglich
Ausführliche Antwort
Verbeamtete Ärzte sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und erhalten stattdessen Beihilfe von ihrem Dienstherrn (Bund oder Länder). Die Beihilfesätze regeln sich nach den jeweiligen Bundesbeihilfeverordnungen: Ledige Beamte ohne Kinder erhalten in der Regel 50 Prozent Beihilfe, Beamte mit zwei und mehr Kindern 70 Prozent, und Beamte im Ruhestand generell 70 Prozent. Die restlichen Kosten müssen privat versichert werden.
Die PKV-Police muss daher auf den Beihilfesatz zugeschnitten sein, d. h. genau die Lücke von 30 oder 50 Prozent abdecken. Viele PKV-Anbieter bieten spezielle Beihilfetarife an. Es ist wichtig, auf den Umfang der Beihilfeleistungen zu achten: Nicht alle Leistungen, die die PKV abdeckt, werden auch durch die Beihilfe anerkannt. Deshalb sollten verbeamtete Ärzte prüfen, welche Leistungen (z. B. Auslandsreisekrankenversicherung, Zahnersatz, Heilpraktiker) beihilfefähig sind und welche privat vollständig zu versichern sind.
Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz häufig, aber auch das Einkommen sinkt. Gleichzeitig steigen PKV-Beiträge im Alter. Deshalb ist es wichtig, beim Abschluss der PKV auf tarifliche Beitragsgarantien, Altersrückstellungen und die Qualität des Versicherungsunternehmens zu achten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Verbeamtete Ärzte sollten die PKV-Wahl sorgfältig treffen, da ein späterer Wechsel schwierig ist. Ärzteversichert unterstützt bei der Auswahl einer beamtengerechten PKV-Police mit passendem Beihilferestkostenschutz und berücksichtigt dabei Laufbahn- und Familienpläne für eine langfristig passende Lösung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Bundesbeihilfeverordnung
- PKV-Verband – Beihilfe und Private Krankenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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