Die PKV-Beitragsentlastung im Alter ist ein wichtiger, aber oft vernachlässigter Baustein der privaten Krankenversicherung. Ärzte, die nicht frühzeitig handeln, zahlen im Ruhestand deutlich höhere PKV-Beiträge als notwendig.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Viele PKV-Tarife bieten einen optionalen Beitragsentlastungstarif, der monatlich zusätzlich bezahlt wird und im Alter die Prämie senkt
- Der Entlastungsbetrag im Rentenalter liegt je nach Modell bei 200 bis 500 Euro monatlich
- Der Beitragsentlastungstarif muss beim Abschluss der Hauptversicherung vereinbart werden und kann nicht nachträglich hinzugebucht werden
Ausführliche Antwort
PKV-Beiträge steigen mit dem Alter strukturell an, weil die Schadenswahrscheinlichkeit zunimmt und bestehende Altersrückstellungen die Steigerung nur dämpfen, nicht vollständig auffangen. Ein PKV-Beitrag von 400 Euro im Alter von 35 kann bis zum Rentenalter von 67 auf 700 bis 900 Euro ansteigen. Ein Beitragsentlastungstarif baut über die Berufsjahre ein zusätzliches Polster auf, das im Ruhestand aktiviert wird.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Ein Beitragsentlastungstarif muss beim initialen Vertragsabschluss oder bei einem kammerbegünstigten Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft vereinbart werden. Wer ihn beim Abschluss vergisst, kann ihn nur mit erneuter Gesundheitsprüfung oder gar nicht mehr hinzufügen. Der monatliche Zusatzbeitrag beträgt typischerweise 20 bis 50 Euro, was über dreißig Jahre einen erheblichen Kapitalstock aufbaut.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, den bestehenden PKV-Vertrag auf vorhandene Beitragsentlastungsoptionen zu prüfen und bei Fehlen sofort zu handeln. Bei einem Gesellschaftswechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft (Tarif-Opt-out) kann der Entlastungstarif oft ohne Gesundheitsprüfung ergänzt werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Beitragsentlastung und Altersrückstellungen
- BaFin – Krankenversicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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