Die PKV-Beitragsrückerstattung (BRE) ist ein Bonus, den viele PKV-Tarife zahlen, wenn der Versicherte in einem Kalenderjahr keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen hat. Für Ärzte, die ihre Gesundheit aktiv managen, kann die BRE jährlich mehrere hundert Euro ausmachen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beitragsrückerstattungen betragen je nach Tarif und Versicherer 1 bis 6 Monatsbeiträge
  • Die BRE wird nur ausgezahlt, wenn keine erstattungspflichtigen Rechnungen eingereicht wurden
  • Kleine Rechnungen selbst zu bezahlen lohnt sich oft, wenn die BRE den Erstattungsbetrag übersteigt

Ausführliche Antwort

Die PKV-Beitragsrückerstattung funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Wer im laufenden Jahr keine Leistungen abgerechnet hat, erhält am Jahresende einen Teil seiner Beiträge zurück. Je nach Tarif und Versicherer reicht die Bandbreite von einem Monatsbeitrag (ca. 400 bis 600 Euro) bis zu sechs Monatsbeiträgen bei langjähriger leistungsfreier Periode.

Für Ärzte mit hohen Monatsbeiträgen von 700 bis 1.200 Euro kann eine 3-monatige BRE 2.100 bis 3.600 Euro jährlich bedeuten. Um die BRE zu erhalten, müssen Versicherte sorgfältig abwägen: Eine Zahnarztrechnung von 300 Euro lohnt sich nicht zur Einreichung, wenn die BRE 900 Euro beträgt. Eine Krankenhausrechnung von 3.000 Euro sollte dagegen immer eingereicht werden.

Wichtig: Die BRE unterliegt der Einkommensteuer, wenn die Beiträge zuvor als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) geltend gemacht wurden. Das Finanzamt zieht die erhaltene BRE von den abziehbaren Versicherungsbeiträgen ab.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

PKV-Versicherte sollten die BRE-Regelungen ihres Tarifs kennen und bei kleinen Arztrechnungen bewusst entscheiden, ob eine Einreichung sinnvoll ist. Ärzteversichert prüft auf Anfrage, ob der aktuelle PKV-Tarif optimale BRE-Konditionen bietet oder ein Tarifwechsel vorteilhafter wäre.

Quellen und weiterführende Informationen

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