Ein interner Tarifwechsel innerhalb der bestehenden PKV-Gesellschaft ist nach § 204 VVG möglich und ermöglicht es Versicherten, in einen leistungsstärkeren oder günstigeren Tarif zu wechseln, ohne eine neue Gesundheitsprüfung ablegen zu müssen. Für Ärzte, die im Laufe ihres Berufslebens steigende Beiträge erleben, ist dieser Wechsel eine wichtige Option zur Beitragsoptimierung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gemäß § 204 VVG haben PKV-Versicherte ein gesetzliches Wechselrecht in gleichwertige oder günstigere Tarife desselben Versicherers ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Beim internen Wechsel wird die bisher erworbene Altersrückstellung (Alterungsrückstellung) vollständig übertragen
- Ein Wechsel in einen Tarif mit niedrigeren Leistungen (z. B. geringeres Krankentagegeld, Selbstbehalt) reduziert die Beiträge, bedeutet aber auch Einschränkungen im Versicherungsschutz
Ausführliche Antwort
Ärzte, die über die Zeit steigende PKV-Beiträge bemerken, sollten zunächst prüfen, ob ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft möglich ist, bevor sie an einen Gesellschaftswechsel denken. Der Gesellschaftswechsel ist zwar möglich, führt aber zu einer neuen Gesundheitsprüfung und zum Verlust der Alterungsrückstellung des alten Vertrages.
Beim internen Wechsel sollte der Arzt folgende Punkte prüfen: Werden alle bisher versicherten Leistungen im neuen Tarif abgedeckt? Wie hoch sind Selbstbehalte und Erstattungsgrenzen? Gibt es Einschränkungen bei bestimmten Behandlungsarten (z. B. Psychotherapie, Zahnersatz)? Die PKV muss auf Anfrage eine Gegenüberstellung der Tarife erstellen.
Häufig bieten Versicherer neue digitale Tarife an, die günstiger sind, aber telemedizinische Gatekeeping-Modelle voraussetzen. Für Ärzte, die auf freie Arztwahl und direkte Facharztkonsultation angewiesen sind, kann das unvorteilhaft sein.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Bevor ein PKV-Tarifwechsel beantragt wird, sollte die gesamte Versicherungssituation überprüft werden, da Änderungen in der Krankenversicherung auch Auswirkungen auf Krankentagegeld und Pflegezusatzversicherung haben können. Ärzteversichert analysiert die individuelle PKV-Situation kostenlos und zeigt auf, ob ein interner Wechsel oder eine andere Optimierungsstrategie sinnvoller ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – § 204 VVG Tarifwechsel
- PKV-Verband – Tarifwechsel
- BaFin – Private Krankenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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