Die Praxis-Nachfolgeplanung ist einer der wichtigsten Prozesse im ärztlichen Leben, da der Praxiswert oft einen erheblichen Teil des Altersvorsorgevermögens darstellt. Frühzeitige Planung, korrekte Praxisbewertung und eine rechtssichere Übergabe sichern den maximalen Verkaufserlös und die Versorgungskontinuität der Patienten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Praxiswert wird nach modifiziertem Ertragswertverfahren ermittelt und liegt bei kassenzugelassenen Praxen typischerweise zwischen dem 0,5- und 1,5-fachen Jahresumsatz
  • Zulassungsübertragung erfordert Ausschreibung über den Zulassungsausschuss der KV und dauert drei bis sechs Monate
  • Steuerlich ist ein Praxisverkauf nach § 18 Abs. 3 EStG privilegiert: Veräußerungsgewinne bei Vollendung des 55. Lebensjahres werden einmalig vergünstigt besteuert

Ausführliche Antwort

Die Praxisübergabe beginnt idealerweise fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Ruhestand. In dieser Zeit lässt sich der Praxiswert durch Investitionen in Ausstattung, Patientenstamm und digitale Strukturen gezielt steigern. Eine professionelle Praxisbewertung durch einen auf Arztpraxen spezialisierten Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater schafft eine belastbare Verhandlungsgrundlage.

Die vertragsärztliche Zulassung ist nicht frei übertragbar, sondern muss über ein Ausschreibungsverfahren an einen Nachfolger übergeben werden. Der abgebende Arzt beantragt beim Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung die Ausschreibung seines Vertragsarztsitzes. Bewerber werden geprüft, und bei mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach Auswahlkriterien. Der Kaufpreis für Praxis und Zulassung wird separat vereinbart und ist privatrechtlich nicht durch den Zulassungsausschuss limitiert.

Für den Praxiskauf durch den Nachfolger sind häufig Bankfinanzierungen erforderlich. Eine Bürgschaft oder Sicherheitsleistung des Verkäufers erleichtert dem Käufer die Finanzierung und kann den Verkaufspreis erhöhen. Ratenzahlungsmodelle sind bei fehlendem Eigenkapital des Nachfolgers üblich, erfordern aber vertragliche Absicherung durch den Verkäufer.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Versicherungen müssen im Rahmen der Praxisübergabe sorgfältig geregelt werden: Die Berufshaftpflicht des Verkäufers muss auch nach der Übergabe rückwirkende Ansprüche aus der eigenen Praxistätigkeit abdecken (Nachhaftungsschutz). Ärzteversichert berät abgebende Ärzte zu Nachhaftungsklauseln und prüft, ob bestehende Policen ausreichenden Schutz für die Zeit nach der Praxisabgabe bieten.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →