Bei der Praxisausfallversicherung müssen Ärzte vor allem auf die Höhe der Versicherungssumme, die Wartezeit und die genaue Definition des Versicherungsfalls achten. Die Versicherung soll den Umsatzverlust abdecken, der entsteht, wenn die Praxis wegen Krankheit des Praxisinhabers, eines Sachschadens oder einer behördlichen Schließung nicht betrieben werden kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Versicherungssumme auf Basis des monatlichen Praxisumsatzes minus variable Kosten berechnen
  • Wartezeit und Karenzzeit im Vertrag prüfen: viele Verträge greifen erst nach drei bis sieben Tagen
  • Mitversicherung von Vertretungsarztkosten ist bei personenbezogenem Ausfallrisiko besonders wertvoll

Ausführliche Antwort

Die Praxisausfallversicherung tritt ein, wenn der Praxisinhaber durch Krankheit oder Unfall länger als die vereinbarte Karenzzeit ausfällt. Sie ersetzt typischerweise den entgangenen Praxisgewinn oder übernimmt die laufenden Praxiskosten, also Miete, Personalkosten und Leasingraten für Geräte. Die Versicherungssumme sollte mindestens die monatlichen Fixkosten der Praxis plus ein angemessenes Arztgehalt abdecken.

Besonders wichtig ist die Frage, ob die Versicherung auch die Kosten eines Vertretungsarztes übernimmt. Wenn ein Vertreter eingesetzt werden kann, laufen zwar die Praxiseinnahmen weiter, aber die Kosten für den Vertreter können erheblich sein. Manche Tarife erstatten diese Vertretungskosten separat und zusätzlich zur Ausfallentschädigung.

Ein weiterer Aspekt ist die Sachschadendeckung: Wenn der Praxisbetrieb wegen eines Feuers, eines Wasserschadens oder einer Einrichtungszerstörung unterbrochen werden muss, sollte die Praxisausfallversicherung auch in diesem Fall greifen. Nicht alle Tarife schließen Sachschäden als Ausfallursache explizit ein.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Die Praxisausfallversicherung ergänzt die Berufsunfähigkeitsversicherung, ersetzt sie aber nicht. Ärzteversichert empfiehlt, beide Produkte gemeinsam zu prüfen und sicherzustellen, dass keine Lücken zwischen kurzfristigen Ausfällen und dauerhafter Berufsunfähigkeit entstehen.

Quellen und weiterführende Informationen

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