Ärzte, die in ihrer Praxis Produkte an Patienten abgeben oder im Behandlungsrahmen einsetzen, können nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haftbar gemacht werden, wenn diese Produkte Schäden verursachen. Die Produkthaftpflicht ist ein eigenständiges Risiko, das von der allgemeinen Berufshaftpflicht oft nicht vollständig abgedeckt wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das ProdHaftG begründet verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte, die körperliche Schäden verursachen
  • Arztpraxen, die Produkte verkaufen oder als Teil der Behandlung einsetzen, können als "Inverkehrbringer" haften
  • Eine Produkthaftpflicht-Erweiterung in der Berufshaftpflicht oder eine separate Police schließt diese Deckungslücke

Ausführliche Antwort

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) in Verbindung mit der EU-Produkthaftungsrichtlinie begründet eine strikte Haftung des Herstellers und Inverkehrbringers für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Als Inverkehrbringer gilt auch eine Arztpraxis, wenn sie Produkte (Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Einlagen) an Patienten weitergibt.

Für die Arztpraxis sind vor allem folgende Situationen haftungsrelevant: Weiterverkauf von Medizinprodukten ohne eigenständige Prüfung der Sicherheit, Abgabe von Produkten, die als Eigenprodukt der Praxis vermarktet werden (zum Beispiel Eigenmischungen von Nahrungsergänzungsmitteln), oder die Anwendung von Einmalmaterialien, die aus fehlerhafter Charge stammen. Der Arzt haftet in solchen Fällen gesamtschuldnerisch mit dem Hersteller.

Der Haupthersteller haftet primär nach ProdHaftG, aber die Arztpraxis kann als Inverkehrbringer in die Haftungskette einbezogen werden. Regress gegen den Lieferanten ist möglich, setzt aber voraus, dass der Lieferant bekannt und liquide ist. Eine Produkthaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte, die über das übliche Maß hinaus Produkte an Patienten abgeben (Online-Shop, Praxis-Eigenprodukte), sollten explizit eine Produkthaftpflicht-Erweiterung ihrer Berufshaftpflicht veranlassen. Ärzteversichert prüft, ob der bestehende Versicherungsschutz Produkthaftungsrisiken ausreichend abdeckt, und schließt Lücken gezielt.

Quellen und weiterführende Informationen

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