Prophylaxe-Leistungen in Zahnarztpraxen werden teils über den BEMA (für GKV-Patienten) und teils über die GOZ (für Privatpatienten oder IGeL) abgerechnet. Für Zahnärzte ist die korrekte Abgrenzung zwischen Kassen- und Privatleistungen ein häufiger Prüfungsschwerpunkt der KZÄV.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine Privatleistung und wird nach GOZ 1000 bis GOZ 4130 abgerechnet, typischer Preis 80 bis 180 Euro
  • Zahnärztliche Prophylaxe nach BEMA umfasst Untersuchung und Beratung (BEMA 01), die bei GKV-Patienten kassenseitig vergütet werden; die PZR ist explizit keine Kassenleistung
  • Eine doppelte Abrechnung (BEMA für Untersuchung und GOZ für PZR am selben Tag) ist zulässig, wenn beide Leistungen tatsächlich erbracht und dokumentiert wurden

Ausführliche Antwort

Die Trennung zwischen BEMA- und GOZ-Leistungen ist in der Prophylaxe besonders komplex. Die GKV übernimmt die Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (IP1 bis IP5 nach BEMA) und die Parodontalbehandlung (PAR) nach dem überarbeiteten Konzept seit 2021. Erwachsenen steht über die GKV nur eine Grunduntersuchung zu; die professionelle Zahnreinigung ist immer eine Privatleistung.

Zahnärzte, die Privatpatienten oder Zuzahlungsleistungen nach GOZ abrechnen, müssen einen ordentlichen Heil- und Kostenplan oder eine Liquidation nach GOZ erstellen. Eine PZR umfasst typischerweise die Leistungsziffern GOZ 1000 (Aufstellung eines Mundhygienestatus), GOZ 4110 (Entfernung supragingivaler Konkremente) und GOZ 4120 (Politur der Zahnoberflächen). Der Steigerungsfaktor nach GOZ liegt zwischen 1,0 und 3,5-fach, wobei 2,3-fach als Regelsteigerung gilt.

Die KZÄV prüft regelmäßig, ob Prophylaxe-Leistungen korrekt dem GKV- oder Privatbereich zugeordnet wurden. Häufige Fehler sind: Abrechnung von GOZ-Prophylaxeleistungen für GKV-Patienten ohne schriftliche Einverständniserklärung oder Abrechnung von BEMA-Leistungen für einen Patienten, der sich für eine umfassendere Privatleistung entschieden hat. Der schriftliche Aufklärungsbogen ist Pflicht.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Zahnärzte sollten für jede Prophylaxe-Sitzung eine klare Dokumentation anlegen, die BEMA- und GOZ-Leistungen eindeutig trennt. Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, die Praxishaftpflicht auf Abrechnungsfehler-Risiken zu prüfen, da KZÄV-Retaxierungen bei systematischen Fehlern erhebliche Rückforderungen nach sich ziehen können.

Quellen und weiterführende Informationen

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