Ein ruhender PKV-Vertrag kann sinnvoll sein, wenn ein Arzt vorübergehend gesetzlich versichert ist, zum Beispiel während einer Elternzeit oder bei einer Anstellung mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze. Wer jedoch nicht aufpasst, verliert wichtige Altersrückstellungen oder riskiert Beitragsnachzahlungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein PKV-Vertrag kann auf den Notlagentarif oder einen reduzierten Tarif umgestellt werden, wenn vorübergehend GKV-Pflicht besteht
  • Altersrückstellungen bleiben bei ruhendem Vertrag erhalten und dürfen nicht verloren gehen
  • Bei Wiederaufnahme der PKV-Mitgliedschaft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, wenn der Ruhezeitraum korrekt dokumentiert ist

Ausführliche Antwort

Ärzte, die vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen, können ihren PKV-Vertrag in der Regel nicht einfach kündigen, ohne finanzielle Nachteile zu erleiden. Die aufgebauten Altersrückstellungen, die bei einem PKV-Vollvertrag über viele Jahre angespart werden und im Alter die Prämien stabil halten sollen, verfallen bei einer vollständigen Kündigung. Stattdessen empfiehlt sich die Umstellung auf den Anwartschaftstarif oder den gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif.

Im Anwartschaftstarif zahlt der Versicherte eine reduzierte monatliche Prämie von typischerweise 20 bis 60 Euro und erhält dafür die Zusicherung, nach Beendigung der GKV-Pflicht ohne erneute Gesundheitsprüfung in seinen ursprünglichen Tarif zurückzuwechseln. Die Altersrückstellungen bleiben dabei erhalten. Es gibt zwei Varianten: die kleine Anwartschaft (kein Leistungsanspruch, aber Tarifsicherung) und die große Anwartschaft (Leistungsanspruch für nicht GKV-pflichtversicherte Leistungen bleibt bestehen).

Wichtig ist die rechtzeitige Kommunikation mit dem PKV-Anbieter. Die Umstellung muss spätestens zum Zeitpunkt des GKV-Eintritts beantragt werden. Wer erst Monate später reagiert, riskiert Beitragsnachforderungen für den Zeitraum der Doppelversicherung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten bei jedem Statuswechsel, der die Krankenversicherungspflicht berührt, sofort mit ihrer PKV-Gesellschaft Kontakt aufnehmen. Ärzteversichert berät Ärzte in allen Phasen ihres Berufslebens zu den optimalen PKV-Optionen und hilft, kostspielige Fehler bei der Vertragsgestaltung zu vermeiden.

Quellen und weiterführende Informationen

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