Die Sachversicherung einer Arztpraxis schützt Inventar, medizinische Geräte und IT-Ausstattung vor Schäden durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser und weitere Risiken. Niedergelassene Ärzte müssen darauf achten, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Zeitwert oder Neuwert der Einrichtung entspricht, denn Unterversicherung führt im Schadensfall zu erheblichen Eigenanteilen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Neuwertversicherung für medizinische Geräte bevorzugen, Zeitwertpolicen decken moderne Geräte oft nicht mehr adäquat
  • Versicherungssumme regelmäßig anpassen, insbesondere nach größeren Geräteanschaffungen
  • Elektronikversicherung als Zusatzbaustein für IT-Systeme und digitale Medizintechnik prüfen

Ausführliche Antwort

Eine Arztpraxis verfügt im Schnitt über ein Sachanlagevermögen von 80.000 bis 250.000 Euro, abhängig von Fachrichtung und Praxisgröße. Radiologische oder ophthalmologische Praxen mit spezialisierter Bildgebungstechnik können deutlich höhere Werte erreichen. Die Inhaltsversicherung muss deshalb mit der Inventarliste abgeglichen werden, die auch regelmäßig aktualisiert werden sollte.

Standardpolicen schließen oft Schäden durch Überspannung, Kurzschluss oder Bedienungsfehler an medizinischen Geräten aus. Hier ist eine spezielle Elektronikversicherung notwendig, die exakt diese Risiken abdeckt. Ebenfalls häufig unterschätzt: der Wertverlust nach einem Totalschaden, wenn nur der Zeitwert erstattet wird. Ein fünf Jahre altes CT-Gerät hat buchhalterisch einen Zeitwert nahe null, kostet aber als Ersatzgerät noch immer mehrere Hunderttausend Euro.

Neben Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser sollte geprüft werden, ob Schäden durch Sturm, Hagel und Glasbruch eingeschlossen sind. Die jährliche Prämie für eine vollständige Praxisinhaltsversicherung beginnt bei ca. 400 Euro für kleine Praxen und liegt bei spezialisierten Fachpraxen mit hochwertigem Gerät bei 1.500 bis 4.000 Euro.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Praxisrisiken zu überprüfen, damit keine Lücken zwischen Sachversicherung, Berufshaftpflicht und Betriebsunterbrechungsversicherung entstehen. Wichtig ist auch die Klärung, ob gemietete oder geleaste Geräte durch die Eigentümerversicherung oder eine separate Police abgedeckt sein müssen.

Quellen und weiterführende Informationen

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