Stationäre Leistungen in der PKV sind umfangreicher als in der GKV, aber an konkrete Tarifmerkmale geknüpft. Wer seinen Vertrag kennt, vermeidet im Krankenhausfall unangenehme Überraschungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Chefarztbehandlung und Einbettzimmer sind nur bei entsprechenden Tarifbausteinen inklusive, nicht automatisch in jeder PKV enthalten.
- Privatärztliche Wahlleistungen im Krankenhaus werden über die GOÄ abgerechnet, die Erstattung richtet sich nach dem vereinbarten Steigerungsfaktor im Tarif.
- Die Zuzahlungspflicht bei stationärer Behandlung und der Selbstbehalt im Tarif können zusammen mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen.
Ausführliche Antwort
Ärzte als PKV-Versicherte schließen häufig sogenannte Vollkostentarife mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer ab. Diese Tarife erstatten stationäre Behandlungen nach GOÄ bis zum 3,5-fachen Satz sowie die Kosten für ein Einzelzimmer. Wer nur einen Basiskrankenhaustarif hat, erhält unter Umständen lediglich die allgemeinen Krankenhausleistungen wie ein GKV-Versicherter.
Besonders relevant ist die Mitversicherung der stationären Psychotherapie: Nicht alle Tarife erstatten vollstationäre psychiatrische Behandlungen in vollem Umfang. Gleiches gilt für Rehabilitationsmaßnahmen nach Operationen. Prüfen Sie im Tariftext die Klausel zur Anschlussheilbehandlung.
Bei geplanten stationären Eingriffen sollte immer vorab eine schriftliche Kostenzusage vom PKV-Unternehmen eingeholt werden. Die Zustimmungspflicht des Versicherers bei planbaren Eingriffen ist in fast allen Tarifen enthalten. Ohne vorherige Zusage riskiert man eine Kürzung der Erstattung.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert rät Ärzten, ihre PKV-Tarife bei einer Lebensveränderung (Heirat, Kinder, Gehaltssteigerung) regelmäßig zu überprüfen. Viele Ärzte haben ihren Tarif zu Beginn der Assistenzarztzeit abgeschlossen und seitdem nicht mehr angepasst. Ein Upgrade auf einen Tarif mit umfassenderen stationären Leistungen ist möglich und lohnt sich langfristig.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV Verband – Stationäre Leistungen
- BaFin – Verbraucherinformationen zur PKV
- Bundesgesundheitsministerium – Krankenhausreform
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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