Urologische Praxen haben besondere Anforderungen an Raum, Technik und Versicherungsschutz. Die Kombination aus diagnostischer Endoskopie, ambulanter Chirurgie und onkologischer Nachsorge macht die Urologie zu einer Fachrichtung mit spezifischen Risikoprofilen. Praxisgründer und Praxisinhaber sollten diese Besonderheiten von Anfang an berücksichtigen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Urologische Praxen benötigen für endoskopische Eingriffe besondere Raumanforderungen und Hygienestandards gemäß RKI-Richtlinien
  • Die Berufshaftpflicht muss operative Eingriffe (Zystoskopie, TUR-P-Voruntersuchungen) explizit einschließen
  • Strahlenschutzanforderungen für Röntgengeräte (Urographie) müssen erfüllt sein

Ausführliche Antwort

Eine urologische Praxis, die endoskopische Verfahren (Zystoskopie, Urethrozystoskopie) ambulant durchführt, muss entsprechende Räumlichkeiten nach den Anforderungen der Ärztekammer und den Hygienerichtlinien des RKI vorhalten. Das umfasst Sterilisation, Aufbereitungsräume für Endoskope und dokumentierte Hygienepläne. Verstöße können zu Haftungsansprüchen und Behördensanktionen führen.

Für die Berufshaftpflicht ist entscheidend, dass das vollständige urologische Leistungsspektrum in der Police abgebildet ist. Ambulante Eingriffe wie Biopsien oder Steinentfernung sind nicht automatisch in Standardpolicen enthalten. Onkologisch tätige Urologen (Prostata-Karzinom, Blasenkarzinom) sollten außerdem prüfen, ob die Haftung für Diagnosen im Rahmen von Screening-Programmen (PSA-Test) ausreichend abgedeckt ist. Der Neuwert der Endoskopie- und Bildgebungsgeräte sollte in der Inhaltsversicherung korrekt erfasst sein.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Urologische Praxisinhaber sollten ihren Versicherungsschutz jährlich mit einem auf Arztpraxen spezialisierten Makler durchgehen. Ärzteversichert überprüft speziell für interventionell tätige Fachärzte, ob alle Behandlungsverfahren in der Berufshaftpflicht korrekt deklariert sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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