Wer als Arzt Praxisveranstaltungen organisiert (Patientenabende, Fortbildungen, Tag der offenen Tür), übernimmt als Veranstalter eine besondere Haftungsverantwortung. Eine Standard-Betriebshaftpflichtversicherung deckt diese Veranstalterhaftung oft nicht oder nur eingeschränkt ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Veranstalterhaftpflicht für Praxisevents separat klären, da Standard-BHV oft nur den laufenden Betrieb deckt
- Personenschäden bei Veranstaltungen (Sturz, Lebensmittelvergiftung bei Catering) sind häufige Schadenfälle
- Einmalige Eventpolicen oder Jahreserweiterungen der BHV möglich
Ausführliche Antwort
Als Praxisinhaber und Veranstalter haftet man für Personenschäden, die auf dem Veranstaltungsgelände entstehen. Typische Schadensfälle: ein Gast stolpert über ein Kabel, rutscht auf nassem Boden oder verletzt sich an einem aufgebauten Element. Ebenso kann Catering-Vergiftung zu Schadensersatzforderungen führen, wenn der Veranstalter für die Nahrungsmittelauswahl verantwortlich ist.
Die Betriebshaftpflichtversicherung einer Arztpraxis deckt in der Regel nur die laufende Praxistätigkeit ab. Veranstaltungen außerhalb des regulären Praxisbetriebs (wie ein Patientenabend mit 50 Personen) sind häufig nur bei vorheriger Anmeldung beim Versicherer oder durch einen zusätzlichen Deckungsbaustein versichert.
Für einmalige Veranstaltungen gibt es Kurzzeitpolicen ab ca. 50 bis 150 Euro, die für den Veranstaltungstag Versicherungsschutz bieten. Wer regelmäßig Veranstaltungen plant, sollte eine Jahreserweiterung der BHV um den Baustein "Veranstalterhaftpflicht" prüfen. Die Mehrprämie hierfür beträgt ca. 100 bis 300 Euro jährlich.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, vor jeder Praxisveranstaltung mit dem BHV-Versicherer kurz zu klären, ob Deckung besteht. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail genügt, um Klarheit zu schaffen und im Schadensfall keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Haftpflichtversicherung
- Gesetze im Internet – BGB § 823 Deliktshaftung
- Bundesärztekammer – Praxismanagement
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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