Eine Praxis-Apotheke oder Notfallmedikamentendepot stellt besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz. Arzneimittel- und Impfstoffvorräte erfordern spezifische Klauseln in der Praxisinhaltsversicherung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Arzneimittelvorräte in der Praxis sind nicht automatisch durch die Standard-Praxisinhaltsversicherung gedeckt, sondern müssen explizit mitversichert werden.
  • Impfstoffe und kühlpflichtige Präparate erfordern eine Klausel für Kühlkettenunterbrechung, die bei Kühlschrankausfall greift.
  • Der Versicherungswert des Medikamentendepots muss realistisch beziffert werden: Für Allgemeinarztpraxen sind 5.000 bis 30.000 Euro typisch, für Onkologiepraxen deutlich mehr.

Ausführliche Antwort

Ärzte, die ein Medikamentendepot, eine Hausapotheke oder Praxisbedarf an Arzneimitteln vorhalten, müssen sicherstellen, dass dieser Bestand in ihrer Praxisinhaltsversicherung explizit aufgeführt ist. Standard-Praxisinhaltsversicherungen schließen Vorräte von Arzneimitteln oder Impfstoffen häufig aus oder begrenzen die Deckung auf sehr niedrige Summen.

Für Impfstoffvorräte ist eine Kühlkettenschutzklausel wichtig: Fällt der Kühlschrank aus oder kommt es zu einem Stromausfall, werden verdorbene Impfstoffe durch diese Klausel ersetzt. Influenza-Impfstoffmengen im Herbst können Werte von 5.000 bis 20.000 Euro erreichen, HPV-Impfstoffe kosten 150 bis 200 Euro je Einzeldosis.

Onkologische Praxen mit Zytostatika-Vorbereitungsräumen haben besonders hohe Anforderungen: Zytostatika-Vorräte können Werte von 100.000 bis 500.000 Euro erreichen und müssen mit einer separaten Warenversicherung abgesichert werden. Diese muss auch Transport und Lagerung umfassen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, beim jährlichen Versicherungscheck den aktuellen Bestand des Medikamentendepots mit dem versicherten Wert abzugleichen. Durch Mengen- und Preisentwicklungen bei Arzneimitteln kann eine Unterversicherung entstehen, die im Schadensfall zu erheblichen Eigenkosten führt.

Quellen und weiterführende Informationen

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