Bei einer Scheidung werden Versorgungsanwartschaften aus dem ärztlichen Versorgungswerk im Rahmen des Versorgungsausgleichs geteilt. Dieser sogenannte interne Splitting-Mechanismus bedeutet, dass der Ex-Partner einen Teil der angesammelten Rentenanwartschaft erhält, was die spätere Altersrente des Arztes dauerhaft mindert.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beim Versorgungsausgleich werden Versorgungswerk-Anwartschaften hälftig geteilt, sofern kein Ehevertrag abweichendes regelt
- Der Ausgleich erfolgt als internes Splitting: Ein eigenständiges Konto beim Versorgungswerk für den Ex-Partner wird eingerichtet
- Ärzte können den Versorgungsausgleich durch einen Ehevertrag oder notarielle Vereinbarung vor oder nach der Ehe modifizieren
Ausführliche Antwort
Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) verpflichtet Familiengerichte, alle während der Ehe aufgebauten Versorgungsanwartschaften zu teilen. Für Ärzte, die Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks sind, bedeutet das: Die während der Ehezeit angesammelten Punkte oder Rentenanwartschaften werden berechnet und dem Ex-Partner zur Hälfte übertragen. Das Versorgungswerk richtet dazu ein eigenständiges Konto für den ausgleichsberechtigten Ex-Partner ein, der darüber im Rentenalter selbstständig verfügen kann.
Die Höhe des Ausgleichs richtet sich nach den während der Ehezeit geleisteten Beiträgen. Bei einem Arzt, der 20 Jahre lang in ein Versorgungswerk eingezahlt hat, kann die abgetretene Rentenanwartschaft mehrere hundert Euro monatlich betragen. Die Rentenminderung durch den Versorgungsausgleich ist dauerhaft und lässt sich nur durch erneute Beitragsleistung beim Versorgungswerk wieder ausgleichen (Auffüllung durch Einmalzahlung nach § 58 VersAusglG).
Ärzte, die sich scheiden lassen wollen, sollten frühzeitig prüfen, ob eine außergerichtliche Vereinbarung möglich ist, bei der ein Ausgleich in anderer Form (zum Beispiel durch Übertragung anderer Vermögenswerte) vereinbart wird. Dies muss notariell beurkundet werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Der Versorgungsausgleich kann die Altersvorsorge eines Arztes erheblich reduzieren. Ärzteversichert empfiehlt, nach einer Scheidung die Altersvorsorge neu zu kalkulieren und durch private Altersvorsorgeverträge oder erhöhte Versorgungswerk-Beiträge die entstandene Lücke zu schließen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – VersAusglG
- Bundesärztekammer – Versorgungswerk
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →