Das ärztliche Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente. Die genauen Leistungen, Anspruchsvoraussetzungen und Rentenhöhen variieren je nach Versorgungswerk der einzelnen Ärztekammern, weshalb Ärzte die Satzung ihres Versorgungswerks kennen sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Versorgungswerk zahlt Altersrente ab einem bestimmten Rentenalter, das je nach Kammer zwischen 63 und 67 Jahren liegt
  • Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks tritt bei dauerhafter Berufsunfähigkeit in Kraft, ist aber oft niedriger als private BU-Renten
  • Hinterbliebenenrente und Waisenrente sind weitere Leistungskomponenten für Familien

Ausführliche Antwort

Die Versorgungswerke der Ärztekammern sind berufsständische Pflichtversorgungseinrichtungen für approbierte Ärzte. Sie treten an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn ein Arzt von der GRV befreit ist (§ 6 SGB VI). Die Beiträge werden auf Basis des beitragspflichtigen Einkommens berechnet, analog zur GRV-Beitragsbemessungsgrenze.

Die Altersrente des Versorgungswerks hängt von der Summe der eingezahlten Beiträge und den erzielten Kapitalerträgen ab. Die meisten Versorgungswerke in Deutschland erzielen langfristige Renditen von drei bis fünf Prozent, was zu einer Altersrente von typischerweise 2.000 bis 5.000 Euro monatlich führt, je nach Beitragsdauer und -höhe.

Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks ist wichtig, aber in der Regel deutlich niedriger als eine private BU-Absicherung. Sie setzt zudem häufig eine längere Wartezeit voraus und hat strengere Definitionen der Berufsunfähigkeit als private Policen. Für volle Absicherung empfiehlt sich daher eine zusätzliche private BU-Versicherung.

Hinterbliebenenrente und Waisenrente sichern die Familie des verstorbenen Arztes ab. Die Höhe beträgt üblicherweise 60 Prozent der Altersrente für den Ehegatten und 20 bis 30 Prozent für jedes Kind bis zur Volljährigkeit oder zum Abschluss der Ausbildung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten die aktuelle Renteninformation ihres Versorgungswerks regelmäßig prüfen und mit dem tatsächlichen Versorgungsbedarf abgleichen. Ärzteversichert hilft dabei, die Versorgungswerk-Leistungen mit privaten Absicherungsbausteinen so zu kombinieren, dass im Alter und im Leistungsfall eine ausreichende Versorgung sichergestellt ist.

Quellen und weiterführende Informationen

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