Videosprechstunden sind seit 2020 in der kassenärztlichen Versorgung abrechenbar und erfordern für die GKV-Abrechnung den Einsatz von KBV-zertifizierten Anbietern. Technische Anforderungen, Datenschutz und Patienteneinwilligung sind dabei zu beachten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nur KBV-zertifizierte Anbieter erlauben die Abrechnung von Videosprechstunden über den EBM
- Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist aus DSGVO-Sicht Pflicht
- Systemanforderungen: stabile Internetverbindung mit mindestens 3 Mbit/s Upload und eine externe Kamera mit HD-Auflösung
Ausführliche Antwort
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert Videosprechstunden-Anbieter nach einem definierten Anforderungskatalog. Zu den zertifizierten Anbietern 2026 zählen Doctolib, Jameda, CompuGroup Medical, Arztkonsultation.de und weitere. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Nur mit einem zertifizierten Anbieter ist die Abrechnung der GOP 01450 (Videosprechstunde im Behandlungsfall) zulässig.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht müssen die Videogespräche Ende-zu-Ende-verschlüsselt übertragen werden. Eine Aufzeichnung der Sprechstunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Patienten unzulässig. Mit dem Anbieter muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden, da dieser personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis verarbeitet.
Technisch empfehlen sich ein dediziertes Behandlungszimmer mit neutralem Hintergrund, eine externe Webcam mit mindestens 1080p-Auflösung und ein kabelgebundenes Netzwerk statt WLAN, um Verbindungsabbrüche zu vermeiden. Headsets mit Mikrofonarm verbessern die Sprachqualität erheblich.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxen, die Videosprechstunden einführen, sollten die Einwilligungsdokumentation des Patienten und den Datenschutzhinweis sorgfältig gestalten. Ärzteversichert empfiehlt ergänzend eine Cyber-Versicherung, die Datenvorfälle im Zusammenhang mit telemedizinischen Systemen abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Zertifizierte Videosprechstunden-Anbieter
- Bundesgesundheitsministerium – Telemedizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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