Die Finanzierung der Facharztweiterbildung ist für viele Ärzte ein komplexes Thema, da sie gleichzeitig als angestellte Weiterbildungsassistenten verdienen und eigene Zusatzkosten für Kurse und Prüfungen tragen. Wer die Förderquellen und steuerlichen Möglichkeiten kennt, optimiert seine Finanzlage erheblich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kurskosten und Prüfungsgebühren für die Facharztweiterbildung sind als Werbungskosten nach § 9 EStG steuerlich absetzbar
  • Arbeitgeber sind nach Weiterbildungsordnung der Ärztekammer zur Freistellung für Pflichtveranstaltungen verpflichtet, nicht aber zur Kostenübernahme
  • Förderungen über KfW, Bildungskredite und Stipendienprogramme stehen auch Assistenzärzten offen

Ausführliche Antwort

Assistenzärzte in der Weiterbildung sind Arbeitnehmer und erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Kosten für Weiterbildungskurse, Fachliteratur, Prüfungsgebühren und Kongressbesuche können als Werbungskosten die steuerliche Bemessungsgrundlage senken. Der Pauschbetrag von 1.230 Euro jährlich wird dabei oft überschritten, sobald Kursgebühren von 300 bis 1.500 Euro pro Kurs hinzukommen.

Viele Kliniken übernehmen Weiterbildungskosten nur teilweise oder gar nicht. Assistenzärzte sollten im Arbeitsvertrag prüfen, ob eine Kostenübernahmeregelung mit Rückzahlungsklausel enthalten ist: Verlässt der Arzt die Klinik innerhalb von zwei Jahren nach einer Weiterbildungsmaßnahme, kann die Klinik anteilige Rückzahlung verlangen. Solche Klauseln sind nach der BAG-Rechtsprechung nur bis zu einer maximalen Bindungsdauer von zwei Jahren zulässig.

Für ergänzende Finanzierungsquellen stehen der KfW-Bildungskredit (Zinsgünstige Darlehen bis 15.300 Euro), der staatliche Bildungskredit (bis 7.200 Euro pro Förderabschnitt) sowie länderspezifische Ärztemangelprogramme in Regionen mit Versorgungsengpässen zur Verfügung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Während intensiver Weiterbildungsphasen sind Berufsunfähigkeitsversicherungen besonders wichtig, weil eine Erkrankung die gesamte Karriereplanung gefährden kann. Ärzteversichert berät Assistenzärzte zu BU-Policen, die das spätere Facharztgehalt bereits jetzt absichern und eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung enthalten.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →