Die ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) regelt den Weg zur Facharztanerkennung und wird von den Landesärztekammern auf Basis der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer beschlossen. Ärzte müssen die geforderten Weiterbildungszeiten, Leistungszahlen und Logbuchnachweise bei der zuständigen Ärztekammer einreichen. Wer die Anforderungen nicht vollständig erfüllt, erhält keine Facharztanerkennung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Weiterbildungsordnungen sind Ländersache und können im Detail abweichen
- Logbuchdokumentation aller geforderten Eingriffe und Behandlungen ist zwingend
- Wechsel in ein anderes Bundesland kann Nachweispflichten auslösen
Ausführliche Antwort
Seit der Reform der Muster-WBO 2018 sind die Weiterbildungszeiten kompetenzbasiert strukturiert. Das bedeutet, dass nicht mehr allein Zeiten, sondern nachgewiesene Kompetenzen und Fallzahlen entscheidend sind. Ein Internist muss beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Echokardiographien, Endoskopien oder Notfallbehandlungen dokumentieren. Das Logbuch wird in der Regel elektronisch geführt.
Ärzte, die ihre Weiterbildung an Kliniken ohne volle Weiterbildungsermächtigung absolvieren, riskieren, dass Weiterbildungszeiten nicht vollständig anerkannt werden. Vor jedem Stellenwechsel sollte daher geprüft werden, ob die künftige Weiterbildungsstelle für die gewünschte Fachrichtung zugelassen und ermächtigt ist. Die Ermächtigungszeiten können über die jeweilige Landesärztekammer abgefragt werden.
Für Ärzte, die im Ausland weitergebildet wurden, gelten spezielle Anerkennungsverfahren. Im EU-Ausland erworbene Facharztanerkennungen werden in der Regel anerkannt, außereuropäische Abschlüsse durchlaufen ein komplexeres Äquivalenzverfahren.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte in der Weiterbildung sollten ihr Logbuch vollständig und zeitnah führen und Weiterbildungsgespräche mit dem Weiterbilder dokumentieren. Ärzteversichert empfiehlt während der Weiterbildungszeit eine lückenlose Berufsunfähigkeitsversicherung, da eine unterbrochene Weiterbildung die Karriere erheblich verzögern kann.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Weiterbildungsordnung
- KBV – Weiterbildung Allgemeinmedizin
- Gesetze im Internet – Heilberufsgesetze der Länder
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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