Die Wohngebäudeversicherung schützt das Eigentum eines Arztes vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für Ärzte, die im Erdgeschoss oder Nebengebäude gleichzeitig eine Praxis betreiben, ist die Abgrenzung zwischen Wohngebäude- und gewerblicher Gebäudeversicherung besonders wichtig.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Wohngebäudeversicherung gilt nur für privat genutzte Gebäudeteile; gewerblich genutzte Räume benötigen eine separate Inhalts- oder Gebäudeversicherung
  • Unterversicherung ist ein häufiges Problem: Der Gebäudewert sollte regelmäßig an aktuelle Baukosten angepasst werden, da die Baukosten seit 2020 um 30 bis 50 Prozent gestiegen sind
  • Elementarschäden durch Überschwemmung oder Erdrutsch sind in der Standardpolice nicht enthalten und müssen separat eingeschlossen werden

Ausführliche Antwort

Ärzte, die ihr Eigenheim selbst bewohnen und dort auch eine Arztpraxis betreiben, stehen vor der Herausforderung, dass eine Standard-Wohngebäudeversicherung die gewerblich genutzten Räume nicht abdeckt. Ein Wasserschaden in der Praxis ist dann nicht durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt, sondern fällt unter die gewerbliche Gebäudeversicherung. Beide Verträge sollten lückenlos aufeinander abgestimmt sein.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem gleitenden Neuwert auf Basis des Baupreisindex 1914 oder nach dem Quadratmeterpreis. Veraltete Versicherungssummen führen bei einem Totalschaden zu erheblichen Unterversicherungslücken. Ein Einfamilienhaus mit 180 Quadratmetern hat 2026 Wiederherstellungskosten von 500.000 bis 700.000 Euro, während ältere Policen noch auf Werte von 250.000 bis 350.000 Euro abgestellt sind. Ein automatischer Anpassungsindex im Vertrag verhindert diese Lücke.

Elementarschadenversicherung ist für Ärzte mit Eigenheim in Risikogebieten (ZÜRS-Zonen 3 und 4) oft schwierig zu erhalten, aber für Häuser in Normalgebieten zu Prämien von 50 bis 200 Euro jährlich erhältlich. Nach den Hochwasserereignissen 2021 hat die Versicherungswirtschaft die Risikoklassifizierung verschärft, sodass manche Regionen gar keinen bezahlbaren Schutz mehr bekommen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten ihre Wohngebäudeversicherung mindestens alle drei Jahre auf Unterversicherung prüfen und die gewerbliche Nutzung des Gebäudes dem Versicherer melden. Ärzteversichert analysiert auf Wunsch die Gesamtstruktur aus Wohngebäude- und Praxisgebäudeversicherung und deckt Doppelversicherungen oder Deckungslücken auf.

Quellen und weiterführende Informationen

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