Die BEMA-Abrechnung (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) ist für Kassenzahnärzte der zentrale Einnahmetreiber. In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehler und Optimierungspotenziale, die erfahrene Zahnärzte durch gutes Abrechnungsmanagement vermeiden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Häufigster Fehler: unvollständige IP-Leistungen (IP1 bis IP5) für Kinder und Jugendliche
- Parodontitis-Strecke (2021er Reform) voll abrufen: ATF und UPT konsequent abrechnen
- Regelmäßige BEMA-Schulungen des Personals reduzieren KZV-Beanstandungen erheblich
Ausführliche Antwort
Erfahrene Zahnärzte berichten übereinstimmend: Die größten Abrechnungsreserven liegen nicht in Einzelleistungen, sondern in der konsequenten Nutzung von Leistungspaketen. Die Individualprohylaxe (IP1 bis IP5) für Kinder bis 18 Jahre ist ein klassisches Beispiel: Praxen, die alle fünf IP-Positionen vollständig und dokumentiert abrufen, erzielen gegenüber Praxen ohne aktives IP-Management mehrere Tausend Euro mehr pro Quartal.
Die 2021 reformierte Parodontitistherapie bietet erhebliche Einnahmemöglichkeiten, wenn die strukturierte Behandlungsstrecke lückenlos durchgeführt wird: Befunderhebung (BEMA 107a), Patienteninformation, aktive Therapiephase (ATF, BEMA 107b) und unterstützende Parodontitistherapie (UPT, BEMA 107c bis 107e) müssen dokumentiert und korrekt zeitlich abgefolgt abgerechnet werden. Fehler in der Abfolge oder fehlende Dokumentation führen zu KZV-Ablehnungen.
Ein weiterer Erfahrungswert: Die Abrechnungskraft (ZMV) ist eine der wichtigsten Investitionen in die Praxis. Eine ausgebildete Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin mit BEMA-Spezialisierung und jährlicher Fortbildung kostet 30.000 bis 40.000 Euro Jahresgehalt, sichert aber häufig das Zwei- bis Dreifache dieser Summe durch korrekte und vollständige Abrechnung.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, neben dem Abrechnungsmanagement auch die wirtschaftliche Absicherung der Praxis nicht zu vernachlässigen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt vor Honorarausfällen, wenn die Praxis durch Unfall, Krankheit oder Sachschaden vorübergehend schließen muss.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – BEMA-Abrechnung
- GKV-Spitzenverband – Zahnärztliche Versorgung
- Bundesgesundheitsministerium – Zahngesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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